Vereinte Nationen: Immer weniger Migranten kommen über Mittelmeer nach Europa

  1. März 2018

Vereinte Nationen
Immer weniger Migranten kommen über Mittelmeer nach Europa
UN-Angaben zufolge kommen immer weniger Flüchtlinge über das Mittelmeer
nach Europa. Grund für den Rückgang sei die restriktive Flüchtlings- und
Migrationspolitik europäischer Länder.
Von Redaktion – 7. März 2018
Die Zahl der in Europa ankommenden Bootsflüchtlinge ist laut den
Vereinten Nationen deutlich zurückgegangen. In den ersten beiden Monaten
dieses Jahres hätten etwa 10.200 Menschen das Mittelmeer in Richtung
Europa überquert, teilte die Internationale Organisation für Migration
(IOM) ende vergangener Woche in Genf mit.

Im Vergleichszeitraum 2017 waren es 17.500 Migranten, 2016 sogar
116.000. Ein Großteil der Flüchtlinge und Migranten ohne
Aufenthaltsgenehmigungen erreichen Europa über das Mittelmeer.
Rückgang aufgrund restriktiver EU-Politik
In diesem Jahr sei rund die Hälfte der Bootsflüchtlinge und Migranten in
Italien an Land gegangen. Der Rest verteilte sich laut IOM auf
Griechenland und Spanien.
Die Organisation erklärt den Rückgang mit der restriktiven Flüchtlings-
und Migrationspolitik vieler europäischer Länder, etwa der Schließung
der sogenannten Balkanroute 2016. Auf dieser Route waren Hunderttausende
Menschen, die meistens aus den Krisengebieten des Nahen Ostens und
Asiens stammten, über Griechenland in mittel- und nordeuropäische
Staaten wie Deutschland gereist. (epd/mig)

URL des Artikels:
http://www.migazin.de/2018/03/07/vereinte-nationen-immer-migranten-mittelmeer/

Wieder ein großer Erfolg: Unser 7. Wollsammeltag

Am 22. Februar 2018 fand der 7. Wollsammeltag für unser Strickcafé „Stricken gegen die Kälte“ statt.
Bei allen Unterstützerinnen und Unterstützern möchten wir uns ganz herzlich bedanken!
Viele Strickerinnen nahmen sich Zeit und setzten sich in die Citykirche um vielen Interessierten Auskunft über das Projekt zu geben und gemeinsam zu stricken.
Es setzten sich viele Frauen zu uns und haben sich mit uns ausgetauscht.
Wie schon die letzten Male kamen Frauen aus Sittard in den Niederlanden, wo nach unserem Vorbild auch ein Strickcafé gegründet wurde. Zu den Wollsammeltagen bringen sie uns nun immer säcke- und kartonweise viele fertige Strickwaren für Flüchtlinge in Krisenregionen.
Aus ganz Deutschland kamen Pakete mit Wollspenden und gestrickten Sachen.
Unsere Fotos und Hintergrundinformationen wurden interessiert angeguckt und gelesen. Aber wir sammelten nicht nur Wolle, sondern auch Unterschriften gegen Abschiebungen nach Afghanistan und berichteten über die Save-me-Kampagne und die Flüchtlingsarbeit von Amnesty International.

Mit der Wolle, die wir an diesen Wollsammeltagen sammeln, werden Stricksachen für Flüchtlinge hergestellt. Im letzten halben Jahr wurden diese für Flüchtlinge in der Türkei gestrickt.
Jetzt geht es dann darum, Flüchtlinge im Jemen zu unterstützen. Wichtig ist es uns aber auch immer, über die Situation in den jeweiligen Ländern zu informieren.

Unser nächster Wollsammeltag findet am 20. September 2018, wieder in der Aachener Citykirche statt. Herzliche Einladung vorbei zu kommen. Wir freuen uns auf viele Besucherinnen und Besucher.

Berlinale 2018: Amnesty-Filmpreis geht an den Dokumentarfilm „Zentralflughafen THF“

Amnesty-Jury mit Friederike Kempter und Ali Samadi Ahadi zeichnet Panorama“-Film aus

BERLIN, 24.02.2018 – Der Amnesty-Filmpreis auf der diesjährigen Berlinale geht an den Dokumentarfilm „Zentralflughafen THF“ (Deutschland/Frankreich/Brasilien) von Karim Aïnouz. Der Film lief in der Sektion „Panorama“ des Festivals.

„Berührend und unaufgeregt zeigt der Regisseur den Alltag in der Flüchtlingsnotunterkunft des Berliner Flughafens Tempelhof. Mit zärtlichem Blick und dabei stets auf Augenhöhe erzählt er von den Menschen in den Hangars, lässt sie ihre dramatischen Geschichten erzählen und zeigt ihre schwierige Lebenssituation“, begründet die Amnesty-Jury bestehend aus Schauspielerin Friederike Kempter, Regisseur Ali Samadi Ahadi und Bettina Müller von Amnesty International die Entscheidung.

„Wir begegnen Ibrahim, der als Jugendlicher sein Dorf in Nordsyrien nahe der türkischen Grenze verlassen musste, und Qutaiba, einem Flüchtling aus dem Irak. Ihre Geschichten und insbesondere Ibrahims Gedanken tragen uns durch den Film. Die Entscheidung für die beiden geflüchteten Männer als sympathische Hauptprotagonisten stellt dabei auf subtile Weise möglicherweise vorhandene Vorurteile des Zuschauers in Frage“, lautet die Begründung der Jury weiter.

„Mit Wärme und Humor portraitiert der Regisseur das Engagement der vielen Helfer und zeigt, wie wichtig Mitmenschlichkeit ist. Der Film lädt die Zuschauer ein, hinzusehen und mitzumachen und trägt damit eine Botschaft, die in der heutigen Zeit wichtiger ist denn je.“

Bisherige Preisträger des Amnesty-Filmpreises der Berlinale sind unter anderem: „La libertad del diablo – Devil’s Freedom“ (2017), „Royahaye Dame Sobh – Starless Dreams“ von Mehrdad Oskouei und „Fuocoammare – Fire at the Sea“ von Gianfranco Rosi (beide 2016), „Tell Spring Not to Come This Year“ von Saeed Taji Farouky und Michael McEvoy (2015) und „Al Midan“ von Jehane Noujaim (2014).

 

„Menschen auf der Flucht “ in Broichweiden

Fotoausstellung „Menschen auf der Flucht“ in der Ev. Kirche/Gemeindehaus Broichweiden, Jülicher Straße 107-109
Die Bilder zeigen Flüchtlinge von 1948 bis heute – Die Ausstellung ist bis Karfreitag, den 30. März zu sehen.

Am Samstag, dem 24. Februar, wurde die Ausstellung mit einer berührenden Stunde in der Kirche eröffnet. Vorgelesen wurden Fluchtgeschichten von jemandem, der als Kind aus Danzig mit seiner Mutter und sieben Geschwistern geflohen ist, und schlussendlich in Broichweiden ankam und dort heute noch lebt. Erinnerungen an die vietnamesischen Boatpeople wurden wachgerufen und auch nach Afrika führte uns die Lesereise.
Orgelmusik ließ uns immer wieder Raum für eigene Gedanken.

Die Einladung zu einem kleinen Imbiss und zum Austausch wurde gerne angenommen. Wir saßen noch fast 2 Stunden zusammen und unterhielten uns darüber, was es bedeutet: MENSCHEN AUF DER FLUCHT.

Bundestagsgutachten: Kooperation mit libyscher Küstenwache verletzt internationale Konventionen

Pressemitteilungen von Andrej Hunko

 „Libyen kann keine offizielle Seenotrettungsleitstelle (MRCC) benennen, deshalb werden Rettungseinsätze außerhalb der Hoheitsgewässer vom italienischen MRCC in Rom koordiniert. Immer öfter wird die libysche Küstenwache beauftragt, die Maßnahmen zu leiten. Weil Geflüchtete anschließend nach Libyen gebracht werden, könnte das römische MRCC gegen das Verbot einer Zurückweisung (non-refoulment) der Genfer Flüchtlingskonvention verstoßen. Zu diesem Schluss kommt auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag. Die Bundesregierung muss sich deshalb für ein sofortiges Ende der Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache einsetzen“, erklärt der europapolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Andrej Hunko.

 https://andrej-hunko.de/presse/3943-bundestagsgutachten-kooperation-mit-libyscher-kuestenwache-gegen-internationale-konventionen

Ungarns Regierung plant weiteres Gesetz, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen

Neues Gesetzespaket soll Ungarns Zivilgesellschaft weiter einschränken. Einsatz für Migranten und Flüchtlinge wird erschwert. Ungarische Sektion von Amnesty International legt gemeinsam mit anderen Organisationen Rechtsmittel gegen Drangsalierung durch Ungarns Regierung ein.

BERLIN, 06.02.2018 – Die ungarische Regierung plant erneut Schritte, um die Zivilgesellschaft weiter einzuschüchtern und das Engagement für die Menschenrechte zu erschweren. Mit einem neuen Gesetzespaket, das in Kürze ins Parlament eingebracht werden könnte, plant die Regierung des EU-Mitgliedsstaates, Nichtregierungsorganisationen (NGO) zu einer Registrierung zu zwingen und öffentlich als „illegal“ anzuprangern, wenn sie finanzielle Mittel aus dem Ausland erhalten und sich für die Rechte von Migranten und Flüchtlingen einsetzen. „Die ungarische Regierung will mit dieser geplanten Verschärfung Organisationen, die sich für Menschenrechte einsetzen, zu Staatsfeinden erklären“, sagt Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland. 

Die ungarische Amnesty-Sektion stünde durch die geplanten Gesetzesänderungen ebenfalls unter Druck: Ein Parlamentsmitglied der Regierungspartei warf den Menschen-rechts¬verteidigern öffentlich die „Unterstützung oder Organisation illegaler Migration“ vor. „Ungarns Regierung will diejenigen an den Pranger stellen und finanziell belasten, die sich für schutzsuchende Flüchtlinge einsetzen und damit für den Schutz der Menschenrechte“, sagt Beeko. So sieht das neue Gesetzespaket ferner vor, Gelder, die Organisationen aus dem Ausland erhalten, exorbitant zu besteuern. „Die ungarische Regierung will es als illegal brandmarken, sein Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahrzunehmen und Flüchtlinge zu unterstützen“, sagt Beeko. „Was wir derzeit in Ungarn beobachten, ist eine alarmierende Kampagne gegen das Engagement und die kritischen Stimmen der ungarischen Zivilgesellschaft.“

Unter dem Vorwand der nationalen Sicherheit würde das Gesetzespaket weitere verschärfte Vorgaben neben dem sogenannten „NGO-Gesetz“ einführen, das seit Juni 2017 in Ungarn in Kraft ist: Nach diesem Gesetz werden Nichtregierungsorganisationen, die finanzielle Mittel aus dem Ausland erhalten, verstärkt unter Kontrolle gestellt. Die ungarische Amnesty-Sektion ist ebenfalls davon betroffen, widersetzt sich aber den rechtswidrigen Forderungen und hat gemeinsam mit anderen Organisationen Rechtsmittel dagegen eingelegt: „Ungarns ‚NGO-Gesetz‘ von 2017 verstößt gegen die Europäische Grundrechtecharta und die Europäische Menschenrechtskonvention“, erklärt Beeko. Anfang Dezember 2017 hat die Europäische Kommission Ungarn wegen des NGO-Gesetzes vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.

„Unsere ungarischen Kollegen sowie andere NGOs wie das Ungarische Helsinki-Komitee und Budapest Pride haben sich nichts zu Schulden kommen lassen – ihr einziges Ziel ist, die Menschenrechte zu schützen. Wir fordern Ungarns Regierung auf, alle repressiven Maßnahmen zur Einschüchterung der ungarischen Zivilgesellschaft fallenzulassen und das ‚NGO-Gesetz‘ zurückzunehmen“, sagt Beeko. 

Hintergrund

Neben Ungarn schränkt auch die polnische Regierung die Spielräume der Zivilgesellschaft zunehmend ein, so dokumentiert ein Amnesty-Bericht von Oktober 2017 unzulässige Eingriffe in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit des EU-Mitgliedsstaates. In einem Bericht von Januar 2018 stellt außerdem die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte fest, dass zivilgesellschaftliche Organisationen in der Europäischen Union durch rechtliche und praktische Hürden bei ihrer Arbeit behindert werden – aus diesem Anlass findet am 7. Februar im Europäischen Parlament eine Debatte zum Thema „Immer weniger Raum für die Zivilgesellschaft“ statt.

MAHNWACHE GEGEN ABSCHIEBUNGEN NACH AFGHANISTAN

Über unsere Netzwerke hatten wir um Unterstützung der Amnesty-Mahnwache gegen Abschiebungen am 3. 2. 2018 gebeten. Diese Mahnwache war die öffentliche Aktion, die wir in Aachen organisiert haben, als wir, der Aachner Bezirk, Gastgeber der Regionalkonferenz West von Amnesty International waren.

Als Ort hatten wir einen Platz am Rande der Fußgängerzone gewählt, an dem sich mehrere Bushaltestellen befinden.

Sehr gefreut haben wir uns, dass auch viele betroffene Afghanen sich zur verabredeten Uhrzeit eingefunden haben. Die Kette wurde immer länger und länger…

Mindestens 157 Teilnehmende zählte die Polizei…. und bei allen möchten wir uns ganz herzlich bedanken1

Wir alle machten deutlich, dass wir einen Abschiebestopp nach Afghanistan fordern.
Am Dienstag, dem 23.01.2018 hatte erneut ein Abschiebeflug vom Düsseldorfer Flughafen nach Afghanistan stattgefunden.
Dort ist die Sicherheitslage so schlecht, wie noch nie seit dem Ende der Taliban-Herrschaft im Jahr 2001: Allein im Jahr 2016 wurden knapp 11.500 Menschen getötet oder verletzt.
Von Januar bis Oktober 2017 waren es mehr als 8.000.
Dennoch hat Deutschland seit Oktober 2016 bereits zahlreiche Afghaninnen und Afghanen abgeschoben und verstößt damit gegen geltendes Völkerrecht: Das Verbot, Menschen in Länder zurückzuschicken, in denen ihnen unmenschliche Behandlung, Gefahr für Leib und Leben oder Verfolgung droht, ist unter anderem in der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert.
Aus diesem Grund fordern wir den sofortigen Stopp von Abschiebungen nach Afghanistan und bitten, uns dabei zu unterstützen: https://www.amnesty.de/mitmachen/petition/keine-abschiebungen-nach-afghanistan

Kontroverse um Familiennachzug

hib – heute im bundestag Nr. 36
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 29. Januar 2018, Redaktionsschluss: 12.29 Uhr

Hauptausschuss/Anhörung
Berlin: (hib/STO) Die künftige Ausgestaltung des Familiennachzugs zu subsidiär geschützten Flüchtlingen, also solchen mit eingeschränkten Schutzstatus, ist auch unter Sachverständigen umstritten. Dies wurde am Montag bei einer öffentlichen Anhörung des Hauptausschusses zu vier Gesetzentwürfen und einem Antrag zum Familiennachzug deutlich.
Nach einem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion (19/439) soll die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen, die Mitte März ausläuft, verlängert werden. In der Vorlage verweist die Fraktion „auf die bis zum 31. Juli 2018 beabsichtigte Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, mit der ein geordneter und gestaffelter Familiennachzug nur aus humanitären Gründen ermöglicht werden soll“. Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung soll die Aussetzung des Familiennachzugs dem Gesetzentwurf zufolge verlängert werden.
Die AfD-Fraktion will dagegen den Familiennachzug für subsidiär Geschützte auf Dauer ausschließen. Ihr Gesetzentwurf (19/182) sieht einen „völligen Wegfall des gesetzlichen Nachzugsanspruchs für Familienangehörige subsidiär Schutzberechtigter“ vor.
Nach einem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/425) soll der Nachzug grundsätzlich für weitere zwei Jahre ausgesetzt, aber zugleich für verschiedene Ausnahmefälle wieder zugelassen werden.
Die Linke fordert demgegenüber in ihrem Gesetzentwurf (19/241), die derzeitige Warteregelung mit sofortiger Wirkung wieder aufzuheben. Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/454) die Bundesregierung auf, keine Initiativen zur Gesetzgebung mit dem Ziel der Verlängerung der Aussetzung zu ergreifen.
In der Anhörung argumentierte Helmut Dedy vom Deutschen Städtetag, dass man zur Integration „Wohnraum, Sprachkurse, soziale Teilhabe, Kitas, Jobs, Schulen“ brauche, die „knappe Güter“ seien. Andererseits seien auch „familiäre Rahmenbedingungen“ für die Geflüchteten essentiell. Daraus folge, dass seine Organisation keiner Politik die Hand reiche, die allein auf die Aussetzung des Familiennachzugs oder aber auf dessen dessen gänzlichen Freigabe setze. Denkbar sei, den Familiennachzug grundsätzlich weiter auszusetzen und Ausnahmen in bestimmten Maß zuzulassen.
Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund unterstützte Überlegungen, „an der Aussetzung des Familiennachzugs zeitlich begrenzt mit dem Ziel festzuhalten, eine Anschlussregelung zu finden“, die bestimmten Anforderungen entspreche. Seine Organisation lehne dagegen eine sofortige bedingungslose Aufhebung der Aussetzung ebenso ab wie deren unbegrenzte Festschreibung.
Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag verwies darauf, dass sein Verband die Aussetzung des Familliennachzugs im Jahr 2016 ausdrücklich begrüßt habe. Die dafür tragenden Gründe „gelten weitgehend fort“, sagte Ruge. Die derzeit diskutierten Vorschläge sowohl für eine Fortführung der Aussetzung als auch eine Begrenzung des Familiennachzugs halte seine Organisation „für durchaus akzeptabel“, lehne aber eine voraussetzungslose Ermöglichung des Nachzugs oder seine generelle Abschaffung ab.
Dieter Amann, Mitarbeiter der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, sagte, die Mehrheit der betroffenen Familienväter werde schon aufgrund ihres Alters „niemals die Sprache in einer Weise lernen, die ihnen einen eigenständigen Lebensunterhalt“ in Deutschland ermöglichen würde. Dasselbe gelte für ihre nachziehenden Frauen und „abgestuft nach Alter“ mehr oder minder ebenso für ihre Kinder. „Die übergroße Mehrheit der Nachziehenden wird sofort und meist für immer ins deutsche soziale Netz nachziehen“, fügte Amann hinzu.
Roland Bank vom UNHCR Deutschland warb dafür, die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten zu beenden. Die Familienzusammenführung sei „zentral für einen sicheren und geregelten Zugang zu internationalem Schutz in den Aufnahmeländern“. Auch seien negative Auswirkungen einer Familientrennung integrationshemmend. Dies gelte insbesondere für die dauernde Sorge um die Angehörigen.
Auch Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte verwies darauf, dass das Recht auf Familienleben im Grundgesetz sowie in zahlreichen Menschenrechtsverträgen verankert sei. Sein Institut empfehle, keine weitere Aussetzung des Familiennachzugs vorzunehmen. Vielmehr solle der Gesetzgeber den Familiennachzug ab dem 16. März wieder voraussetzungslos zu ermöglichen.
Prälat Karl Jüsten vom Kommissariat der Deutschen katholischen Bischöfe verwies darauf, dass sich die beiden großen Kirchen in Deutschland „mit großer Entschiedenheit gegen die Aussetzung des Familiennachzugs“ gewandt hätten. Dies gelte nun auch für eine Verlängerung der Aussetzung oder gar den völligen Wegfall des gesetzlichen Nachzugsanspruchs. Bereits die Diskussion über eine weitere Aussetzung zeige negative Auswirkungen: „Die Betroffenen sind verunsichert und können mit der Ungewissheit nur schwer umgehen.“
Professor Kay Hailbronner von der Universität Konstanz hob hervor, dass es „keine aus dem Verfassungsrecht, Unions- oder Völkerrecht ableitbaren Gründe“ für ein generelles Recht auf Gewährung des Familiennachzugs gebe. Für die Regelung des Familiennachzugs könne „eine Fülle von unterschiedlichen Abwägungskriterien wie insbesondere Integrationsvoraussetzungen oder das öffentliche Interesse an der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs der Ausländer“ herangezogen werden.
Professor Daniel Thym von der Universität Konstanz sagte, eine verlängerte Aussetzung des Familiennachzugs sei grundrechtskonform, solange für Härtefälle eine Ausnahme gelte. Thym verwies zugleich auf die Möglichkeit, unterschiedliche Regelungen zum Familiennachzug für bereits in Deutschland Lebende und für künftige Neuankömmlinge zu treffen.
Professor Andreas Zimmermann von der Universität Potsdam verwies in seiner Stellungnahme darauf, dass eine generelle Versagung des Nachzugs zu subsidiär Geschützten ohne die Möglichkeit einer Einzelfallprüfung völkerrechtlich problematisch scheine. Dies gelte insbesondere, wenn an den Fällen Kinder beteiligt seien.

TAZ: Wie Niger die Fluchtrouten dicht macht

TAZ: Wie Niger die Fluchtrouten dichtmacht
Endstation Agadez
Schlepper Hussein Chani ist arbeitslos. Niger hat die Reisestrecken durch die Sahara geschlossen. Jetzt ist die Fahrt nach Europa noch gefährlicher.

Den vollstänigen Artikel können Sie hier lesen:

Stricken gegen die Kälte

Wir freuen uns, dass unsere gestrickten Spenden im Iran angekommen sind und dort an Flüchtlinge aus Afghanistan verteilt wurden.
Danke für alle Unterstützung-beim Stricken und beim Verteilen!

Wir treffen uns weiter zum Stricken an jedem Mittwoch von 16 bis 18 Uhr im Welthaus, An der Schanz 1, in Aachen.
Herzliche Einladung an alle Interessierten.