Was heißt eigentlich „sicheres Herkunftsland“?

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HINTERGRUNDWas heißt eigentlich „sicheres Herkunftsland“?Die Debatte um „sichere Herkunftsländer“ ist in aller Munde – und allzu oft wird der Begriff falsch verwendet. Grund genug, kurz zu erklären, worum es dabei eigentlich geht, und mit ein paar Irrtümern aufzuräumen.

Von Redaktion – 23. Januar 2019

Als „sichere Herkunftsstaaten“ sind aktuell Ghana, Senegal und die sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien eingestuft. Geschaffen wurde die Regelung bereits 1993, die Westbalkanstaaten wurden erst 2014 bzw. 2015 in die Liste aufgenommen.

Konzept zur Flüchtlingsabschreckung

Der Einstufung als „sicherer Herkunftsstaat“ geht ein Gesetzgebungsprozess voran. Notwendig ist dafür, dass „sich aufgrund des demokratischen Systems und der allgemeinen politischen Lage nachweisen lässt, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann“. (Quelle: Bundesamt für Migration & Flüchtlinge)

Dass ein Staat als „sicheres Herkunftsland“ definiert wird, hat momentan leider nicht immer etwas mit der tatsächlichen politischen Realität in diesen Staaten zu tun. Vielmehr wird die Regelung aktuell in erster Linie dazu genutzt, Flüchtlingszahlen aus gewissen Ländern zu begrenzen.

Mit einer solchen Einstufung soll deutlich gemacht werden, dass die Menschen hier keine Chance auf Asyl haben, um Fluchtbewegungen zu verringern. Dazu wird pauschal behauptet, in diesen Staaten gäbe es keine politische Verfolgung, die Schutzsuchende als Asylgrund geltend machen könnten.

Irrtum 1: Wer aus einem „sicheren Herkunftsland“ kommt, kann kein Asyl beantragen

Ein Asylantrag kann aber trotzdem gestellt werden. Bloß: Für Flüchtlinge aus diesen Staaten bedeutet es, dass sie im Eilverfahren mit pauschalen Ablehnungen von Asylanträgen abgespeist werden, dass ihr Rechtsschutz auf ein Minimum reduziert wird und sie mit umfangreichen Diskriminierungen wie dauerhafter Lagerunterbringung und Arbeitsverbot zu rechnen haben.

Auch gibt es seit 2016 sogenannte „besondere Aufnahmezentren“, in denen Asylanträge von Menschen aus „sicheren Herkunftsländern“ geprüft werden sollen. Ziel davon ist eine schnellere Abarbeitung – zu Lasten von rechtsstaatlichen und fairen Verfahren.

Irrtum 2: Wenn man dort Urlaub machen kann, ist es ja wohl ein sicheres Land!

„Ich fahre immer nach Tunesien in Urlaub, da ist es ja wohl sicher“ – dieses oft gehörte Argument geht am Problem vorbei. Denn eine Verfolgung oder asylrechtlich relevante Bedrohungslage kann Menschen unabhängig von der allgemeinen Sicherheitslage im Herkunftsland treffen – beispielsweise, weil sie sich regimekritisch engagieren, einer diskriminierten religiösen Minderheit angehören oder homosexuell sind. Von Verfolgung aufgrund solcher Eigenschaften oder Handlungen sind Touristen in aller Regel selten betroffen.

Es mag sein, dass es für die meisten Menschen in diesen Staaten möglich ist, mehr oder weniger sicher zu leben. Das heißt aber nicht, dass es dort niemanden gibt, dem aus oben genannten Gründen Folter, staatliche Verfolgung, Diskriminierung oder andere unmenschliche Behandlung droht. Gleiches gilt beispielsweise für Roma in den Westbalkanstaaten.

Für solche Fälle gibt es unser Asylrecht – und genau aus diesem Grund ist eine pauschale Einschätzung als „sicher“ falsch, da sie mögliche existierende Asylgründe von vornherein ausblendet. Für die Betroffenen ist das eine hohe Hürde, da sie die „Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt“zunächst widerlegen müssen.

Irrtum 3: Menschen, die nicht aus „sicheren Herkunftsstaaten“ kommen, können nicht abgeschoben werden

In der Debatte um die Maghreb-Staaten wird häufig behauptet, dass Algerien, Marokko und Tunesien zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt werden müssen, um Abschiebungen dorthin zu ermöglichen. Gerne wird dabei auch der Fall Anis Amri herangezogen. Diese Behauptung ist allerdings ebenso falsch wie die Auffassung, dass nur Asylanträge aus „sicheren Herkunftsstaaten“ überhaupt abgelehnt werden können:

Auch ohne eine gesonderte Einstufung haben Asylantragssteller aus den Maghreb-Staaten im Jahr 2018* nur in rund 6 Prozent der Fälle (bereinigte Schutzquote) einen Schutzstatus zugesprochen bekommen. Auch gab es rund 1600 Abschiebungen im Jahr 2017 nach Marokko, Tunesien oder Algerien. Die Tatsache, dass beispielsweise Anis Amri nicht abgeschoben werden konnte, hatte also überhaupt nichts mit diesen gesetzlichen Voraussetzungen zu tun.

Irrtum 4: Abschiebungen von Menschen aus einem „sicheren Herkunftsstaat“ gehen schneller

Daran anschließend: Die Einstufung alleine würde Abschiebungen in die Herkunftsländer nicht vereinfachen. Immer noch kommt es auf die Bereitschaft des jeweiligen Staates an, seine Bürger zurückzunehmen und beispielsweise bei der Beschaffung von Dokumenten mitzuarbeiten. Auch deshalb verhandelt die Bundesregierung unabhängig von der Debatte um „sichere Herkunftsländer“ mit den Maghreb-Staaten über Rücknahmeabkommen, die für beschleunigte Prozeduren sorgen sollen.

Irrtum 5: Afghanistan wurde als „sicheres Herkunftsland“ eingestuft

Nein – Afghanistan gilt gesetzlich nicht als „sicherer Herkunftsstaat“. Aus dem gleichen Grund wie oben geschildert haben auch die im Dezember 2016 begonnenen Sammelabschiebungen nach Afghanistan nichts mit einer solchen gesetzlichen Einstufung zu tun.

Zwar behauptet die Bundesregierung, es gäbe dort „sichere Regionen“ und rechtfertigt damit die Abschiebungen, für ein „sicheres Herkunftsland“ im Sinne des deutschen Aufenthaltsrechts hält Afghanistan aber nicht mal Abschiebeminister Seehofer.

Das wäre angesichts einer bereinigten Schutzquote für afghanische Flüchtlinge von 51,7 Prozent im Jahr 2018* – und rund 58 Prozent Erfolgsquote** bei Klagen von afghanischen Flüchtlingen gegen ablehnende Bescheide – auch absurd. Humanitär zu rechtfertigen sind Abschiebungen nach Afghanistan („sicheres Herkunftsland“ hin oder her) in keinem Fall.

URL des Artikels: http://www.migazin.de/2019/01/23/hintergrund-was-heisst-eigentlich-sicheres-herkunftsland/

Bereinigte Zahlen, Bis Ende 2018 rund 2.600 Visa für Familiennachzug erteilt

Bereinigte Zahlen: Bis Ende 2018 rund 2.600 Visa für Familiennachzug erteilt

MiGAZIN-Von Redaktion – 10. Januar 2019

Das Kontingent für den Familiennachzug vor allem syrischer Flüchtlinge wurde 2018 wie erwartet nicht ausgeschöpft. Rund 2.600 Visa wurden bis Ende Dezember erteilt. Mindestens 25.000 Menschen warten noch auf das Wiedersehen mit ihren Angehörigen.

Das Kontingent für den Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen in Deutschland für das Jahr 2018 ist nicht ausgeschöpft worden. Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin mitteilte, wurden bis Ende vergangenen Jahres 2.612 Visa erteilt. 3.260 Anträge auf Familiennachzug wurden demnach bewilligt. Vorhanden waren 5.000 Plätze – seit August mit Inkrafttreten der Neuregelung für subsidiär geschützte Flüchtlinge 1.000 pro Monat. Ob die restlichen Plätze verfallen oder doch noch in die nächsten Monate übertragen werden, blieb offen.

Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wurde im Frühjahr 2016 ausgesetzt, um die Zuwanderung nach Deutschland zu begrenzen. Betroffen sind vor allem Syrer, die oftmals nicht als politisch Verfolgte im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden, sondern nur den untergeordneten Status zum Schutz vor dem Bürgerkrieg in ihrem Land erhalten. Seit August 2018 gilt nach langem politischen Streit eine Kontingent-Regelung, nach der bis zu 1.000 Angehörige pro Monat kommen können.
Das dahinter stehende Verfahren ist kompliziert. Die Anträge nehmen die Auslandsvertretungen vorrangig in den Nachbarstaaten Syriens entgegen. Nach ihrer Prüfung werden die Ausländerbehörden in Deutschland konsultiert, bevor letztlich das Bundesverwaltungsamt über die Auswahl entscheidet und wiederum den Auslandsvertretungen mitteilt, wer ein Visum bekommt. Das Verfahren sorgte zu Beginn dafür, dass nur wenige Anträge bearbeitet wurden. Die Koalition verständigte sich deswegen darauf, übrige Kontingentplätze bis Jahresende auf den Folgemonat zu übertragen. Mit dem Jahreswechsel sollte allerdings ein Schnitt gemacht werden und die Zahl von 1.000 pro Monat nicht mehr überschritten werden.
Zahl der Terminanfragen weit niedriger als angenommen
Der Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte dazu am Mittwoch nur, es seien keine gesetzlichen Änderungen geplant. Die Übertragung war aber auch im Vorjahr nicht gesetzlich festgeschrieben. Mitte Dezember hieß es aus dem Auswärtigen Amt, dass über eine Übertragung der Plätze zwischen Außenamt und Innenministerium verhandelt werde.
Wie am Mittwoch außerdem bekannt wurde, ist die Zahl der Terminanfragen für Anträge auf den Familiennachzug weit niedriger als bislang angenommen. Gegenwärtig liegen rund 25.000 solcher Anfragen von Syrern in den Botschaften und Konsulaten der Nachbarstaaten vor, wie aus einer Antwort des Auswärtigen Amts auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervorgeht, die dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegt. Hinzu kommen rund 3.000 Anfragen von Irakern. Mitte Dezember war noch von 44.000 Terminanfragen die Rede.
Jelpke: Das ist eine Schande
Die Listen seien vor Kurzem auf Aktualität überprüft worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Doppel- und Mehrfachbuchungen bei den verschiedenen Auslandsvertretungen sowie inzwischen obsolete Eintragungen seien gelöscht worden. Die Bereinigung habe zu einer „erheblichen Reduzierung“ der noch aktiven Terminregistrierungen geführt.
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke sagte, nicht Hunderttausende oder Millionen warteten sehnlichst darauf, endlich mit ihren Angehörigen zusammen zu kommen, „wie uns die Scharfmacher von der AfD und den Regierungsbänken weiß machen wollten“. „Es ist eine Schande, dass wegen dieser vergleichsweise geringen Zahl das Menschenrecht auf Familienleben für subsidiär Geschützte außer Kraft gesetzt und die Gesellschaft im erbittert und erbarmungslos geführten politischen Streit hierum verhetzt wurde“, kritisierte die Innenpolitikerin. (epd/mig)

Zahl der Asylanträge sinkt 2018 auf knapp 186.000

MiGAZIN: Zahl der Asylanträge sinkt 2018 auf knapp 186.000
Neue Zahlen
Zahl der Asylanträge sinkt 2018 auf knapp 186.000
Die Zahl der Asylanträge ist auch im vergangenen Jahr deutlich gesunken. 
Der zuständige Staatssekretär im Bundesinnenministerium geht von einer 
Trendwende aus.
Von Redaktion – 14. Januar 2019
Die Zahl der Asylanträge in Deutschland ist 2018 weiter zurückgegangen. 
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums vom Sonntag wurden im 
vergangenen Jahr insgesamt 185.853 Asylanträge gestellt. Das sind 16,5 
Prozent weniger als im Vorjahr. Im Jahr 2017 waren es 222.683 Anträge. 
Eine Sprecherin des Ministeriums sagte dem „Evangelischen Pressedienst“, 
2018 seien 161.931 Erstanträge auf Asyl gestellt worden – und 23.922 
Folgeanträge.

Der für Migration und Rückführung zuständige Staatssekretär im 
Bundesinnenministerium, Helmut Teichmann, geht von einer Trendwende aus. 
„Wir sehen seit dem Höhepunkt der Flüchtlingslage im Herbst 2015 einen 
kontinuierlichen Rückgang des Zugangsgeschehens nach Deutschland“, sagte 
er dem Bouelavardblatt „Bild am Sonntag“. Ursächlich dafür sei auch der 
„Masterplan Migration“. 2015 waren rund 890.000 Flüchtlinge gekommen.
Die Zahl der Erstanträge auf Asyl 2018 liegt damit unter der im 
Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbarten Obergrenze von jährlich 
180.000 bis 220.000 Flüchtlingen. In diesem Korridor werden auch 
Aufnahmen aus humanitären Gründen und über Resettlement-Programme 
mitgezählt, sowie Menschen, die durch Familiennachzug nach Deutschland 
kommen. Bis Ende 2018 wurden nach Ministeriums 3.260 Anträge auf 
Familiennachzug bewilligt und 2.612 Visa dafür erteilt. (epd/mig)

Heute im Bundestag Nr. 29: Einstufung als sichere Herkunftsstaaten

hib – heute im bundestag Nr. 29 Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Mo., 14. Januar 2019, Redaktionsschluss: 09.45 Uhr

Einstufung als sichere Herkunftsstaaten Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die Einstufung von Ländern als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/6682) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6203). Darin listet die Regierung die Staaten auf, die in den letzten drei, fünf oder zehn Jahren durchschnittliche Anerkennungsquoten von unter fünf Prozent aufwiesen.

Wie in der Antwort ferner ausgeführt wird, sieht der zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode geschlossene Koalitionsvertrag vor, dass Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt werden. Zugleich verweist die Regierung darauf, dass sie in Umsetzung dieser Vorgabe einen Gesetzentwurf beschlossen habe, mit dem Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden sollen. Welche Staaten „sich darüber hinaus gegebenenfalls dazu eignen, in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen zu werden“, sei Gegenstand laufender Bewertungen.

Hierzu beteilige das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und stimme sich mit dem Auswärtigen Amt ab, heißt es in der Vorlage weiter. Ferner würden die einschlägige Rechtsprechung zu sicheren Herkunftsstaaten sowie die Praxis der Mitgliedstaaten der EU berücksichtigt. Die Entscheidung, ob sich ein Staat zur Einstufung als sicherer Herkunftsstaat eignet, hänge neben dem Vorliegen einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent maßgeblich von der Entwicklung der jeweiligen Menschenrechtslage vor Ort ab.

MiGAZIN-Aktuelle Zahlen-Weniger Flüchtlinge holen Familienangehörige nach

MiGAZIN Von Redaktion – 7. Januar 2019

Aktuelle Zahlen
Weniger Flüchtlinge holen Familienangehörige nach
Die Zahl der Visa zur Familienzusammenführung ist deutlich gesunken. Der erst seit wenigen Monaten mögliche Nachzug zu Flüchtlingen mit nur zeitlich begrenztem Bleiberecht hingegen nimmt Fahrt auf, bleibt aber deutlich unter der Begrenzung.

Immer weniger Flüchtlinge holen ihre Angehörigen zur Familienzusammenführung nach Deutschland. Die Zahl der Visa zur Familienzusammenführung aus Hauptherkunftsländern verringerte sich Zahlen aus dem Auswärtigen Amt zufolge 2018 deutlich. Sie nahm in den ersten drei Quartalen des vergangenen Jahres von 10.475 über 7.962 auf 6.386 ab.

Hält sich dieser Trend auch im vierten Quartal, hätten Familienangehörige aus Syrien, dem Irak, Afghanistan, dem Iran, Eritrea und dem Jemen im Jahr 2018 insgesamt knapp 30.000 Visa erhalten. 2017 waren es der Statistik zufolge noch mehr als 54.000.

Weniger Visa weltweit
Auch bei den weltweit erteilten Visa für Familienzusammenführungen sind die Zahlen rückläufig. Dort verringerten sich die Zahlen im ersten Quartal von 27.515 über 26.178 auf 25.487 im dritten Quartal. Im Vorjahr waren der Statistik zufolge noch knapp 118.000 Visa bewilligt worden.
Der seit März 2016 ausgesetzte und wieder neu eingeführte Familiennachzug zu Flüchtlingen mit nur zeitlich begrenztem Bleiberecht hingegen nimmt auf niedrigem Niveau zu. Seit August gilt die Neuregelung für Flüchtlinge mit dem untergeordneten Schutz. Sie sieht ein Kontingent von 1.000 Plätzen pro Monat vor.
Im August profitierten davon 42 Familienangehörige, im September 147, im Oktober 499 und im November 874. Die meisten Anträge bearbeiteten die Auslandsvertretungen im libanesischen Beirut, im irakischen Erbil und im türkischen Istanbul. (epd/mig)

Briefmarathon an der KatHO und Hinweis auf 70. Geburtstag AEMR

18.12.2018: Briefmarathon an der Katholischen Fachhochschule in Aachen
Unser heutiger Einsatz zur weltweit größten Amnesty-Aktion, dem 
Briefmarathon, hat viel Spaß gemacht und war mit 702 unterschriebenen 
Briefen sehr erfolgreich!
Wie im letzten Jahr wurden wir extrem freundlich aufgenommen und 
engagiert unterstützt.
Wir hoffen, dass wir im nächsten Jahr wieder mit dem 
Amnesty-Briefmarathon auch an der KatHO vertreten sein können.
Danke für die tolle und wertschätzende Unterstützung!


Unsere Konzertlesung zum Tag der Menschenrechte

Wie in jedem Jahr haben wir mit Blick auf den Tag der Menschenrechte zu 
einer Lesung in die Citykirche in Aachen eingeladen. In diesem Jahr 
wollten wir auch noch an den 70. Geburtstag der Allgemeinen Erklärung 
der Menschenrechte erinnern und eine Geburtstagstorte anschneiden.
Nach der Begrüßung durch Bürgermeisterin Hilde Scheidt wurde aus dem 
Buch „Von Fluchten und Wiederfluchten“, das Fluchten von 1945 bis heute 
nebeneinanderstellt, gelesen und so zu einer neuen Sichtweise auf das 
Thema eingeladen. Farwa Ahmadyar, Issam Al Naijn, Barbara Finke-Heinrich 
und Thomas Kade lasen ihre eigenen Texte. Herausgeber Dr. Artur Nickel 
führte in das Buch ein, bei dem Amnesty International einer der 
Kooperationspartner ist.
Musikalisch begleitete die junge band Babylon Tamam die gut besuchte 
Veranstaltung. In dieser Band haben sich geflüchtete Jugendliche 
zusammengefunden, um gemeinsam Musik zu machen. Babylon Tamam verbindet 
die traditionellen Klänge ihrer Herkunftsländer mit westlichem Pop und 
Hip Hop zu einer Musik, die keine Grenzen mehr kennt und vom ersten Ton 
an zum Träumen und Reisen einlädt.
Unter den Zuhörenden war eine Familie, die vor fünf Jahren aus 
Afghanistan geflohen ist. Die Tochter bat darum, dass auch ihre Mutter 
zum Ende der Veranstaltung noch ein Gedicht lesen dürfe, das sie 
geschrieben hatte…. Und das HEIMAT heißt. Gerne wurde auch diesem 
Vortrag noch zugehört.
Dann wurde zum Imbiss und Austausch eingeladen. Stolz haben die Musiker 
von Babylon Tamam die Geburtstagstorte angeschnitten und bis zum letzten 
Krümel verteilt. Es gab intensive Gespräche, bei denen viel gelacht 
wurde-aber auch viel Nachdenkenswertes zu hören war.

Russlandveranstaltung

Kontrolle statt Freiheit
Russlands Verhältnis zu den Menschenrechten

Länderinformationsveranstaltung am 11.12.2018 in Kooperation von Amnesty 
International, der Evangelischen Stadtakademie, dem Eine-Welt-Forum, den 
Katholikenräten Aachen Stadt und Aachen Land und
der Save-me-Kampagne

Wie wichtig es ist, über Russland zu diskutieren haben die durchweg 
engagierten Beiträge gezeigt. Leider rückte das Thema 
MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN IN RUSSLAND dabei ab und an in den Hintergrund.

Gerne möchten wir aber genau dafür noch einmal um Unterstützung bitten. 
Im vergangenen Sommer haben wir uns für die Freilassung von Oyub Titiev 
stark gemacht. Weltweit wurden mehr als 169.000 Unterschriften 
gesammelt, die im Oktober in Moskau global übergeben wurden. Der Leiter 
des Büros der russischen Menschenrechtsorganisation Memorial in Grosny 
sitzt seit dem 9. Januar 2018 in Untersuchungshaft.
Nun gibt es neue Entwicklungen in dem Fall: Am 26. November wurde dem 
gewaltlosen politischen Gefangenen die Freilassung gegen Kaution 
verweigert. Am 10. Dezember verlängerte das Gericht seine 
Untersuchungshaft um weitere 3 Monate bis zum 22. März 2019. Die nächste 
Anhörung ist für den 17. Dezember geplant. Wird Oyub Titiev verurteilt, 
droht ihm eine Gefängnisstrafe von bis zu 10 Jahren.
Werdet daher bitte JETZT nochmal aktiv! Setzt Euch für Oyub Titievs 
Freilassung ein und schreibt direkt an Präsident Putin:
https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/urteilsspruch-steht-kurz-bevor?ref=23652
Die Vorwürfe gegen Titiev müssen fallengelassen und er muss umgehend und 
bedingungslos freigelassen werden.

Amnesty Wandkalender und vielen lieben Dank!

Sie suchen ein Weihnachtgeschenk und möchten die Arbeit von Amnesty 
International unterstützen?
Der Amnesty-Wandkalender 2019 ist fertig, im DinA4 Format, und er kostet 
wie immer 20 Euro.
Bestellungen: <asylgruppe-1206@amnesty-aachen.de>

Kriegsverbrechen des Islamischen Staats im Irak: Politik der verbrannten Erde gegen Jesiden

Kriegsverbrechen des Islamischen Staats im Irak: Politik der verbrannten Erde gegen Jesiden
Tausendfachen Mord, Folter und Versklavung hat der so genannte Islamische Staat (IS) am Volk der Jesiden verübt. In einem neuen Bericht dokumentiert Amnesty International, wie der IS die Lebensgrundlage der Jesiden – Ackerland, Brunnen und Bewässerungsanlagen – gezielt zerstörte, was eine Rückkehr der Vertriebenen bis heute unmöglich macht.

BERLIN, 12.12.2018 – Ein Jahr nachdem die irakische Regierung den militärischen Sieg über den sogenannten Islamischen Staat (IS) erklärte, beleuchtet Amnesty International im Bericht „Dead Land: Islamic State’s Deliberate Destruction of Iraq’s Farmland“, wie der IS durch die Zerstörung und Vergiftung von Brunnen und Bewässerungsanlagen, die Vernichtung von Ackerland und Obstgärten, den Diebstahl von Vieh und Maschinen sowie das Verminen ganzer Areale die Lebensgrundlagen der vertriebenen jesidischen Bevölkerung vernichtete. 

Brunnen wurden zum Beispiel zugeschüttet oder durch Öl vergiftet, Pumpen und Bewässerungssysteme zerstört. Diese Strategie der verbrannten Erde war Bestandteil des Vernichtungsfeldzugs des IS gegen die Jesiden im Nordirak 2014, als Männer und Jungen ermordet und Tausende von Frauen und Kindern missbraucht und in die Sklaverei gezwungen wurden. Die systematische Zerstörung der landwirtschaftlichen Lebensgrundlagen – ein Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit – macht eine Rückkehr vieler Überlebender, die damals in die Sinjar-Berge im Nord-Irak flohen, bis heute unmöglich.

Die Bilanz des Konflikts zwischen der irakischen Regierung und dem IS ist nicht nur im Gebiet um die Sinjar-Berge verheerend: So ist die landwirtschaftliche Produktion des Irak heute geschätzte 40 Prozent geringer als 2014. Von ehemals zwei Drittel der Bauern können heute nur noch rund 20 Prozent ihre Felder bewässern. Die Zerstörungen im ländlichen Raum sind ebenso weitreichend wie die in Städten wie Mossul. Beim Wiederaufbau wurde die ländliche Bevölkerung bislang aber weitgehend sich selbst überlassen.
Amnesty International fordert die irakische Regierung auf, sich im Rahmen des 2018 verabschiedeten Wiederaufbauplans vermehrt auch um den ländlichen Raum zu kümmern. Die systematische Vernichtung der dortigen Lebensgrundlagen durch den IS muss in die Berichte des 2017 ins Leben gerufenen UNO-Untersuchungsteams zu den Kriegsverbrechen im Irak einfließen.

Den 37–seitigen englischsprachigen Bericht finden Sie auf bit.ly/AmnestyIrak.