Der Vorstoß von NRW-Integrationsminister Stamp, die Herkunft von Straftätern immer zu nennen, stößt beim Journalisten-Verband auf Kritik. Die ausnahmslose Nennung der Herkunft sei absurd

MiGAZIN
Von Redaktion – 26. August 2019

Journalisten-Verband

Herkunftsnennung von Tätern ist „absurd“
Der Vorstoß von NRW-Integrationsminister Stamp, die Herkunft von Straftätern immer zu nennen, stößt beim Journalisten-Verband auf Kritik. Die ausnahmslose Nennung der Herkunft sei absurd.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat die journalistische Praxis verteidigt, über die Herkunft von Strafverdächtigen und Straftätern nur in berechtigten Ausnahmefällen zu berichten. Es sei „absurd, die ethnische Herkunft von Straftätern in jedem Fall zu nennen“, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall am Freitag in Berlin. Er reagierte damit auf einen Vorschlag des NRW-Integrationsministers Joachim Stamp (FDP), der angeregt hatte, in den Medien über eine systematische Nennung der Herkunft von mutmaßlichen Tätern nachzudenken.

Wenn keine Herkunft genannt werde, spekulierten Internetnutzer schnell in den Kommentarspalten, dass es jemand mit Einwanderungsgeschichte gewesen sei, sagte Stamp der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Donnerstag). „Das ist ein Problem.“ Der DJV-Chef warnt hingegen vor einem Einknicken des Journalismus vor den Verbreitern von Hass und Rassismus in den sozialen Netzwerken. „Niemandem, der Hass und Vorurteile als Wesenselemente der gesellschaftlichen Diskussion sieht, würde damit der Boden entzogen – im Gegenteil“, erklärte Überall. Der DJV stehe hinter der Richtlinie 12.1 im Pressekodex des Deutschen Presserates. Die Richtlinie fordert ein „begründetes öffentliches Interesse“ als Voraussetzung dafür, die Herkunft von Tätern oder Verdächtigen zu erwähnen.

Richtlinie vor zwei Jahren geändert
Der Presserat hatte die Richtlinie vor zwei Jahren geändert. Zuvor hatte sie einen „begründbaren Sachbezug“ eingefordert. Die alte Praxis war vor allem im Zuge der Berichterstattung über die sexuellen Übergriffe in der Kölner Silvesternacht 2015/16 in die Kritik geraten. Laut Presserat soll die Richtlinie Menschen davor schützen, „für das Fehlverhalten einzelner Mitglieder ihrer Gruppe unbegründet öffentlich in Mithaft genommen zu werden“. Der Presserat prüft als Selbstkontrollorgan bei Beschwerden von Lesern oder Institutionen, ob die beanstandete Berichterstattung mit den Regeln des Kodex‘ vereinbar ist. Als schärfste Sanktion kann er eine öffentliche Rüge gegen Redaktionen aussprechen. (epd/mig)

Migration – Ideen für den Neustart – Politik – Süddeutsche.de

Süddeutsche Zeitung:

23. August 2019, 18:54 Uhr
Ideen für den Neustart
„Einen Neustart bei der Migration hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen versprochen. Nun basteln Brüsseler Beamte an Ideen, wie der aussehen könnte. Das Ziel ist klar: mehr Effizienz und vereinfachte Regeln“

https://www.sueddeutsche.de/politik/migration-ideen-fuer-den-neustart-1.4573833

Dokumentation der Resettlement-Fachtagung 2019

Hier die Dokumentation zur Resettlement-Fachtagung am 13. und 14. Mai 2019 in Frankfurt.

Auf der zweiten Seite der Dokumentation finden Sie das Tagungsprogramm. Sollten Sie sich für ein bestimmtes Thema oder einen bestimmten Vortrag interessieren, können Sie diesen in der Programmübersicht der ersten beiden Seiten auswählen. Sie werden dann automatisch zu dem Beitrag weitergeleitet. Im Rahmen der Veranstaltung ist zudem ein Podcast entstanden, den Sie über die Internetseite des Deutschen Caritasverbandes abrufen können https://www.caritas.de/podcast/resettlement

Italien verschärft Strafen gegen private Seenotretter

MiGAZIN Von Redaktion – 7. August 2019

Flüchtlingspolitik Italien verschärft Strafen gegen private Seenotretter
Italien hat die Strafen für private Seenotretter drastisch verschärft. Evangelische Kirchen halten das Gesetz für vorgeschoben: Es ziele einzig darauf, die zivile Seenotrettung zu kriminalisieren.

Das vom italienischen Parlament verabschiedete Gesetz für härtere Strafen gegen Seenotretter stößt bei den Vereinten Nationen und bei Kirchen auf Kritik. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR äußerte sich am Dienstag besorgt über die Verschärfung. Die Retter spielten eine unschätzbar wichtige Rolle und dürften nicht kriminalisiert werden, erklärte ein UNHCR-Sprecher am Dienstag in Genf. Die neue italienische Gesetzgebung könnte private Seenotretter im Mittelmeer abschrecken und somit Menschenleben gefährden.

Ebenso dürften zivile Rettungsschiffe und die Handelsschifffahrt nicht gezwungen werden, aufgenommene Bootsflüchtlinge an die libysche Küstenwacht zu übergeben oder sie direkt zurück nach Libyen zu bringen. Die unberechenbare Sicherheitslage und Berichte über Menschenrechtsverletzungen in den Haftzentren zeigten, dass Libyen kein sicheres Land für Flüchtlinge sei.
Bis zu einer Million Euro Strafe
Das Parlament in Rom hatte am Vorabend ein bislang geltendes Dekret des rechtsgerichteten Innenministers Matteo Salvini als Gesetz beschlossen. Danach müssen zivile Organisationen zur Rettung von Bootsflüchtlingen und Migranten bis zu einer Million Euro zahlen, falls ihre Schiffe in italienische Gewässer einfahren.
Der Bund der evangelischen Kirchen in Italien (FCEI) kritisierte, einziges Ziel des Gesetzes sei es, die zivile Seenotrettung zu kriminalisieren. Von daher wäre es angemessener gewesen, dass neue Gesetz als Kriminalisierungserlass zu bezeichnen. Die Reform habe nichts mit der Sicherheit der Italiener oder der Migranten zu tun, argumentierte FCEI-Präsident Luca Maria Negro. Er verwies darauf, dass das Gesetz die Anlandung ziviler Seenotrettungsschiffe mit Flüchtlingen untersage, gleichzeitig aber kleinere Flüchtlingsboote aus eigener Kraft den Hafen von Lampedusa erreichten.

„Es geht um Diskreditierung“
Zudem übersteige die Zahl der Migranten, die aufgrund des Dublin-Übereinkommens aus anderen EU-Ländern nach Italien zurückgesandten werden, die Zahl der Bootsflüchtlinge, fügte Negro hinzu. Statt aber nach einer europäischen Lösung zu suchen, gehe es der Regierung nur darum die Nichtregierungsorganisationen zu diskreditieren.
In Italien ist privaten Seenotrettungsschiffen bereits seit längerem die Einfahrt in die Häfen des Landes untersagt. Laut der Internationalen Organisation für Migration (IOM) erreichten in diesem Jahr knapp 39.300 Menschen mit Booten über das Mittelmeer Europa. Davon kamen knapp 4.000 in Italien an. In Griechenland gingen fast 19.000 Flüchtlinge und Migranten an Land. Den Angaben zufolge starben in diesem Jahr mindestens 840 Menschen bei der Passage über das Mittelmeer. (epd/mig)

Kauder gegen Seehofer, Innenminister gegen Abschiebestopp für Christen aus dem Iran

MiGAZIN Von Redaktion – 25. Juli 2019

Kauder gegen Seehofer

Innenminister gegen Abschiebestopp für Christen aus dem Iran
Volker Kauder fordert die Bundesregierung auf, zum Christentum
konvertierte Muslime nicht in den Iran abzuschieben. Bundesinnenminister
Seehofer ist gegen einen generellen Abschiebestopp. Das Bamf prüfe
Schutzgründe umfassend.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ist gegen einen generellen
Abschiebestopp für zum Christentum konvertierte Muslime in den Iran.
„Wer wirklich Schutz benötigt, wird in Deutschland auch Schutz
erhalten“, sagte Seehofer dem „Evangelischen Pressedienst“. Ihm sei
wichtig, dass Asylentscheidungen individuell und auf aktueller
Erkenntnislage erfolgen. „Das ist generell der Anspruch, nicht nur in
diesen Fällen“, erklärte Seehofer.

Der frühere Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) hatte sich für solch
einen Abschiebestopp eingesetzt. „Wir wollen erreichen, dass ähnlich wie
etwa im Hinblick auf Afghanistan und Syrien die Bewertung der Lage vor
Ort korrigiert wird und konvertierte Christen bis auf weiteres nicht
mehr in den Iran zurückgeschickt werden“, sagte Kauder kürzlich dem
Boulevardblatt „Bild“.
Diskussionen im Umgang mit Konvertiten
Im Iran droht Menschen Verfolgung, die sich vom Islam abgewendet haben.
Christen sind in dem Land eine marginalisierte Gruppe. Kauder hat im
Bundestag immer wieder die Lage verfolgter Christen thematisiert. Das
Ministerium bestätigte, dass es zu diesem Thema seit Jahresanfang mit
dem CDU-Politiker im Kontakt ist.
Über den Umgang mit Konvertiten hatte es immer wieder Diskussionen
gegeben. Auch die Kirchen hatten sich wiederholt dafür eingesetzt, dass
mit Asylanträgen von Christen aus muslimischen Ländern besonders
sensibel umgegangen wird. Das Bundesinnenministerium will aber an der
Einzelfallprüfung festhalten. „Eines generellen Abschiebestopps für zum
Christentum konvertierte Muslime bedarf es nicht“, erklärte ein Sprecher
auf Anfrage.

BAMF prüfe umfassend
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüfe die Schutzgründe
umfassend. Eine begründete Sorge vor Verfolgung aufgrund der
Religionszugehörigkeit würde in der Regel einen Schutzanspruch
begründen, hieß es weiter. Der Bundesregierung seien zudem keine Fälle
bekannt, in denen Rückkehrer im Iran Repressionen ausgesetzt waren.
Wie viele konvertierte Christen in den Iran zurückgekehrt sind oder
abgeschoben wurden, wird nach Angaben des Innenministeriums nicht
gesondert erfasst. Den Angaben des Sprechers zufolge sind im vergangenen
Jahr 497 Personen freiwillig in den Iran zurückgekehrt, bis zum 20. März
dieses Jahres waren es 86. 2018 wurden demnach 22 Personen in den Iran
abgeschoben, in diesem Jahr bis Ende Mai 17 Personen. (epd/mig)

Fachkommission zu Fluchtursachen-Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort – 19.07.2019 (hib 803/2019)

Fachkommission zu Fluchtursachen Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort – 19.07.2019 (hib 803/2019)

Berlin: (hib/JOH) Im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und den staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) sind derzeit noch keine Expertengremien tätig, die sich mit Fragen der Digitalisierung, des Verbraucherschutzes und den Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen befassen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/11507) auf eine Kleine Anfrage (19/10966) der FDP-Fraktion. Jedoch habe das Bundeskabinett am 3. Juli 2019 die Mitglieder der Fachkommission „Fluchtursachen“ der Bundesregierung berufen. Sie werde mit Sekretariat im BMZ angesiedelt und voraussichtlich im September ihre Arbeit aufnehmen. Ziel sei es, Empfehlungen zur Minderung der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration zu erarbeiten und dem Bundestag sowie der Bundesregierung bis Ende 2020 vorzulegen. Die Fachkommission werde unabhängig arbeiten und sich aus renommierten Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Praxis zusammensetzen.

Sommerfest der Evangelischen Studierenden Gemeinde

Am 30. Juni fand bei strahlendem Sonnenschein das Sommerfest der
Evangelischen Studierenden Gemeinde in Aachen auf dem Lousberg statt.
Auch wir waren mit einem Infostand vertreten, denn jeden ersten Montag
im Monat (HERZLICHE EINLADUNG ZUR TEILNAHME) treffen wir uns dort um 20
Uhr, Ältere und Jüngere, Flüchtlinge und in Deutschland Geborene, um
gemeinsam zu kochen und uns auszutauschen.
Es ergaben sich etliche interessante Gespräche und es war ein schönes
Fest mit vielen interessanten Darbietungen.
Wir bedanken uns für die Organisation und die Einladung!

Eritreische Regierung verfolgt Menschenrechtsaktivisten in Europa

Die eritreische Regierung diffamiert und bedroht Menschenrechtsverteidiger im Ausland, unter anderem in den Niederlanden, Schweden, der Schweiz und Großbritannien. Dies dokumentiert ein neuer Amnesty-Bericht.

BERLIN, 26.06.2019  – Menschenrechtler werden in Eritrea schikaniert, verfolgt und inhaftiert. Der neue Amnesty-Bericht „Repression Without Borders – Threats to Human Rights Defenders Abroad“ belegt nun, dass sie auch im Ausland massiv verfolgt werden. So werden für den Zeitraum von 2011 bis 2019 Angriffe und Schikanen in Kenia, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz und Großbritannien dokumentiert. Ausländische Journalisten und Vertreter der Vereinten Nationen sind ebenfalls betroffen.

„Die Menschenrechtslage in Eritrea ist katastrophal. Der obligatorische Militärdienst wird willkürlich ausgedehnt und kommt Zwangsarbeit gleich. Jeder Mensch, der bei der Flucht gefasst wird, muss mit sofortiger Inhaftierung in Militärgefängnissen rechnen, wo ihm Folter droht. Auch der 2018 geschlossene Friedensvertrag zwischen Äthiopien und Eritrea hat zu keiner Verbesserung der Menschenrechtslage geführt“, sagt Clara Braungart, Eritrea-Expertin bei Amnesty International in Deutschland.

„Wer in Eritrea öffentlich die Regierung kritisiert, wird festgenommen und auf unbestimmte Zeit ohne Kontakt zu Außenwelt inhaftiert. Selbst Aktivisten, die ins Ausland geflohen sind, werden von Regierungsvertretern und Unterstützern der amtierenden Regierungspartei angegriffen, diffamiert und bedroht, insbesondere durch den militanten Jugendflügel der Regierungspartei“, so Braungart weiter. „Der Bericht dokumentiert unter anderem wie Kritiker der eritreischen Regierung persönlich und über Twitter bedroht und beschimpft oder körperlich angegriffen wurden. Einige erhielten Morddrohungen. Eine junge Frau, die sich bei einer Veranstaltung in Oslo für Menschenrechte stark gemacht hatte, erhielt wochenlang Drohanrufe und wurde in den Sozialen Medien mit einer Verleumdungskampagne überzogen. Sheila Keetharuth, UN-Sonderberichterstatterin für Eritrea bis 2018, wurde vom eritreischen Botschafter im Menschenrechtsrat verbal attackiert.“

„Amnesty fordert von der eritreischen Regierung, die Schikanen, Angriffe und Einschüchterungsversuche gegen kritische Stimmen sowohl in Eritrea als auch im Ausland zu beenden. Die Regierungen von Kenia, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz und Großbritannien müssen sicherstellen, dass alle Menschenrechtsaktivisten in ihrem Land effektiv geschützt werden. Vorwürfe von Übergriffen und Drohungen gegenüber Menschenrechtlern müssen untersucht werden.“

Flüchtlingssymposium in Berlin am 24. und 25. Juni in Berlin-hier zu BAMF-Präsident Dr. Sommer

Flüchtlingssymposium in Berlin am 24. und 25. Juni in Berlin

MiGAZIN
Andere Welten
Bamf-Chef Sommer trifft erstmals Flüchtlingshelfer
Einmal im Jahr treffen sich Experten und Engagierte aus der
Flüchtlingshilfe zu einem Symposium in Berlin. Erstmals war in diesem
Jahr Bamf-Chef Sommer für eine Diskussion zu Gast. Das Gespräch war
kontrovers, Sommer will trotzdem wiederkommen.
Von Redaktion – 26. Juni 2019
Dem Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf),
Hans-Eckhard Sommer, geht der Ruf eines Hardliners voraus. Das weiß er
selbst und sagte das auch gleich zu Beginn seiner Rede beim
Flüchtlingsschutzsymposium am Dienstag in Berlin. Er bestehe darauf,
Recht einzuhalten, sagte er. Wenn ihn das zum Hardliner mache,
widerspreche er dem Ausdruck nicht. Flüchtlingsschutz sei wichtiger denn
je, sagte Sommer mit Verweis auf die aktuellen UN-Zahlen, wonach mehr
als 70 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht sind. Es sei aber
nicht jeder ein Flüchtling, „der illegal die Grenzen unseres Landes
überquert“, schickte er hinterher. Der Ton war gesetzt.

Erstmals traf Sommer, der als Bamf-Präsident nun rund ein Jahr im Amt
ist, in dieser Breite auf die Aktiven und Experten aus der
Flüchtlingshilfe von Kirchen und Nichtregierungsorganisationen. Sie
hatten in den vergangenen Monaten viel Kritik an der Asylpolitik von
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und auch am Bamf geübt. Die
Verschärfung der Asylgesetze, finden sie, schlägt sich auch in den
Verfahren nieder. Die Kirchen merken es nicht zuletzt am Kirchenasyl.
Nachdem die Innenminister von Bund und Ländern im vergangenen Jahr die
Regeln verschärft hatten, gibt es vom Bamf kaum noch nachträgliche
Anerkennungen für die Menschen, die von Gemeinden als Härtefälle
angesehen wurden.
Bis Ende April wurde in diesem Jahr nur in zwei Fällen dem Ersuchen der
Gemeinden stattgegeben, 145 weitere Anträge wurden abgelehnt, wie Mitte
Juni eine Anfrage der Linken an die Bundesregierung ergab. Den Vorwurf,
das Bamf höhle das Kirchenasyl aus, will sich Sommer dennoch nicht
gefallen lassen. Den Rückgang der Anerkennungen begründet er damit, dass
die Dublin-Verfahren in seiner Behörde deutlich besser geworden seien.
Früher habe es Härtefälle gegeben, die seinem Amt „durch die Lappen“
gegangen seien. „Heute erkennen wir die Härtefälle selbst“, sagte
Sommer: „Ich kann hier beim besten Willen keine Unmenschlichkeit erkennen.“
Buh-Rufe
In den Reihen des Publikums entsteht ungläubiges Murmeln. Einmal im
Jahr, dieses Jahr zum 19. Mal, treffen sich hier Haupt- und Ehrenamtler
der Flüchtlingshilfe von Kirchen, Diakonie und Caritas, Organisationen
wie Pro Asyl und Amnesty International. Es ist ein Publikum, bei dem
Sommer für seine strikte Auslegung des Asylrechts kaum Applaus erwarten
kann. Er bekommt auch keinen.

An einigen Stellen sind es Buh-Rufe, die das angespannte Zuhören in der
Friedrichstadtkirche auf dem Gendarmenmarkt unterbrechen. Protest gibt
es etwa, als Sommer sagt, nur 36,2 Prozent aller Asylverfahren endeten
mit der Anerkennung eines Schutzgrundes – gehört doch zur vollständigen
Darstellung immerhin, dass es auch nur in etwa einem Drittel Ablehnungen
gibt und bei einem weiteren Drittel – den Dublin-Fällen – keine
Schutzüberprüfung, sondern nur das Bemühen um die Überstellung in einen
anderen EU-Staat erfolgt.
Rassismus?
Vehementen Protest gibt es für die Aussage Sommers, mit dem Anstieg der
Antragszahlen von Nigerianern mache sich die Polizei auch Sorgen über
„damit importierte Kriminalität“. „Das finde ich eine unglaublich
rassistische Aussage“, hält eine Teilnehmerin Sommer entgegen. Sie macht
auch deutlich, dass sie bei den Schutzquoten die Dinge völlig anders
sieht. In ihren Augen habe jeder einen Schutzgrund und sei es aus
humanitären Gründen, sagt sie.
Bei dieser sehr grundsätzlichen Kritik wird letztlich auch Sommer
grundsätzlich: „Da leben wir in anderen Welten“, sagte der Behördenchef.
Trotzdem versprach er am Anfang seiner Rede, im nächsten Jahr
wiederzukommen. (epd/mig)

50 Jahre Stonewall: Amnesty würdigt Aufstand für LGBTI-Rechte

50 Jahre Stonewall: Amnesty würdigt Aufstand, der eine weltweite Emanzipationsbewegung für LGBTI-Rechte auslöste
Am 28. Juni 2019 jähren sich zum 50. Mal die Ereignisse in der New Yorker Bar Stonewall Inn in der Christopher Street. Der Aufstand von People of Color und Lesben, Schwulen, Bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen gegen Diskriminierung und Kriminalisierung durch die New Yorker Polizei gilt als Geburtsstunde einer weltweiten Bewegung, die sich erfolgreich gegen Menschenrechtsverletzungen aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität wehrt und für gleiche Rechte kämpft. Amnesty International erinnert an die mutigen Aktivistinnen und Aktivisten und würdigt die nachhaltige Wirkung dieses Aufstandes.

BERLIN, 24.06.2019 – In der Nacht vom 27. auf den 28. Juni 1969 stellten sich die Gäste der Bar Stonewall Inn den diskriminierenden Praktiken der New Yorker Polizei entgegen. Razzien, Verhaftungen wegen „anstößigen Verhaltens“ und polizeilicher Willkür in Homosexuellen-Bars hatte es zwar in den USA schon zuvor gegeben. Aber zum ersten Mal wehrten sich die Betroffenen massiv. Die Razzia mündete in eine tagelange Straßenschlacht mit der New Yorker Polizei. An diese Ereignisse erinnert der alljährlich stattfindende Christopher-Street-Day mit seinen Straßenumzügen in vielen Ländern der Welt.

„Vor 70 Jahren wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Die Hauptbotschaft lautete: Menschenrechte sind unteilbar. Menschen sind nicht gleich, aber sie haben die gleichen Rechte. Jede und jeder hat das Recht zu lieben, wen man will, “ sagt Rupert Haag, Experte für die Rechte von LGBTI bei Amnesty International in Deutschland. „Die mutigen Menschen, die sich vor 50 Jahren in New York gegen Polizei-gewalt gewehrt haben, ebneten den Weg für eine Emanzipationsbewegung, die in den vergangenen Jahrzehnten viel erreicht hat. Für Amnesty ist der Einsatz für LGBTI-Rechte selbstverständlicher Bestandteil unserer Menschenrechtsarbeit. Wir setzen uns weltweit für ein Ende von Kriminalisierung, Unterdrückung und Diskriminierung gegen von LGBTI ein.“

Auch wenn vieles erreicht worden ist: In 82 Ländern wird Homosexualität mit Haft bestraft. In Iran, Mauretanien, Nigeria, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan und Jemen existiert sogar noch die Todesstrafe. „Wir werden uns weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, auf diese Zu den zahlreichen ehrenamtlichen Gruppen von Amnesty International in Deutschland zählt auch Queeramnesty, gegründet 1995 unter dem Namen „Aktionsgruppe Homo-sexualität“. Sie ist unter anderem in den Städten Hamburg, Berlin, Freiburg, Köln, München und Karlsruhe aktiv. Queeramnesty unterstützt insbesondere bedrohte, gefährdete, verfolgte Menschenrechtsaktivistinnen und –aktivisten aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität. In diesem Jahr wird im Rahmen des Christopher Street Days besonders auf die Amnesty-Kampagne „Mut braucht Schutz“ hingewiesen. Denn auch 50 Jahre nach Stonewall braucht es immer noch Mut, sich für LGBTI-Rechte einzusetzen.

Die Kampagne „Mut braucht Schutz“:

Mit der Kampagne ruft Amnesty die internationale Gemeinschaft dazu auf, sich für bedrohte Menschenrechtsaktivisten einzusetzen, die sich weltweit friedlich und entschlossen für ihre Rechte und die Rechte anderer einsetzen. Diese Aktivisten fordern das Ende von Gewalt gegen Minderheiten und verlangen gleiche Rechte für alle Menschen. Doch wegen ihres Einsatzes werden diese Menschenrechtler selbst zum Ziel von Drohungen und Angriffen. Allein 2018 wurden 321 Menschenrechtler ermordet.