Neue Frontex-Verordnung im Amtsblatt

Die neue Frontex-Verordnung, genauer: Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2019 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624, ist in der  Ausgabe (L 295) des Amtsblattes der EU veröffentlicht worden – siehe

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2019:295:FULL&from=EN.

Globales Flüchtlingsforum tritt erstmals zusammen – Deutschland Mitausrichter – Merkel in Genf erwartet

UNHCR:

Staaten, Zivilgesellschaft, Experten und Wirtschaftsvertreter kommen
erstmals in der Form zusammen. Ziel: konkrete Zusagen und
Erfahrungsaustausch.


                 BERLIN, 11. NOVEMBER 2019

GLOBALES FLÜCHTLINGSFORUM TRITT ERSTMALS ZUSAMMEN – DEUTSCHLAND
MITAUSRICHTER – MERKEL IN GENF ERWARTET

Sechs Wochen vor Beginn des ersten Globalen Flüchtlingsforums hat sich
UNHCR, der Hohe Kommissar der Vereinten Nation für Flüchtlinge,
zuversichtlich über die Möglichkeiten der ersten Konferenz dieser Art
gezeigt. „Dieser internationale UN-Gipfel ist nicht nur die
Möglichkeit, eine wichtige Debatte wieder zu versachlichen. Die Welt
kann zugleich Solidarität mit denen zeigen, die die Hauptlast der
Flüchtlingskrise tragen. Und das sind fast immer die direkten
Nachbarländer“, sagte der Repräsentant des Hohen Kommissars in
Deutschland, Dominik Bartsch. „Es ist ein historischer Schritt, der
zeigt, dass die Welt etwas gegen die humanitäre Katastrophe unserer
Generation unternimmt.“

Die Einrichtung eines Globalen Flüchtlingsforums war vor einem Jahr im
Rahmen des Globalen Pakts für Flüchtlinge von den UN-Mitgliedsstaaten
beschlossen worden. Ziel ist es, alle Staaten, aber auch Vertreter der
Zivilgesellschaften, Wissenschaftler und Experten und nicht zuletzt die
Wirtschaft an einen Tisch zu bringen. Dabei soll es um Hilfe für die
weltweit 20,4 Millionen Flüchtlinge, aber auch um nachhaltige
Unterstützung für die Erstaufnahmeländer gehen. Thema sind zum einen
konkrete Zusagen, vor allem aber auch „Good Practice“: den Austausch
von Ideen, Erfahrungen und Konzepten, wie Flüchtlingen in den
Erstaufnahmeländern geholfen werden kann. Und es geht ebenso um
Integration – zum Nutzen der Flüchtlinge und auch der Gastländer.

Deutschland gehört zu den offiziellen Mitausrichtern des Genfer
Gipfels: „Das unterstreicht nicht nur das politisches Gewicht“,
sagte Bartsch. „Es ist auch ein Zeichen, wie sehr die Welt auf
Deutschland blickt: Als einziges Land unterstützt es nicht nur die
weltweite Arbeit von UNHCR entscheidend, sondern gewährt auch mehr als
einer Million Flüchtlingen Schutz.“ Für die globale Herausforderung
könne es nur eine globale Lösung geben, sagte Bartsch. „Erfahrungen
und Ideen aus Deutschland werden dabei eine entscheidende Rolle
spielen.“

Das erste Globale Flüchtlingsforum ist am 17. und 18. Dezember 2019 im
Genfer Palais des Nations und soll künftig alle vier Jahre stattfinden.
Eingeladen sind Vertreter aller 193 UN-Mitgliedsstaaten, dazu von NGOs,
Verbänden und Unternehmen – und natürlich Flüchtlinge. Etwa 400
Delegationen mit 1200 Teilnehmern sind angemeldet. Aus Deutschland wird
Bundeskanzlerin Angela Merkel erwartet. Der Fokus des Globalen
Flüchtlingsforums liegt auf Flüchtlingen, nicht Migranten. Das Forum
ist öffentlich.

Wohl von Flüchtlingskindern nicht genug berücksichtigt

MiGAZIN – geschrieben von Redaktion am 7. November 2019

Deutschland muss das Kindeswohl laut Unicef bei den Entscheidungen über
den Aufenthaltsstatus stärker beachten. Kinderspezifische Fluchtgründe,
wie etwa Zwangsheirat oder eine drohende Rekrutierung als
Kindersoldaten, würden in Asylverfahren nicht obligatorisch abgefragt,
heißt es in dem Unicef-Bericht „Child-sensitive return“, der am Mittwoch
in Köln veröffentlicht wurde.

„Politik, Behörden und Gerichte in Deutschland müssen Kinder und deren
Wohl bei allen Entscheidungen vorrangig berücksichtigen,“ sagt Christian
Schneider, Geschäftsführer von Unicef Deutschland. Jede Entscheidung
über den Aufenthaltsstatus bestimme das weitere Leben der Kinder
fundamental.

Bundesweit gebe es keine einheitlichen Standards zur Berücksichtigung
der UN-Kinderrechtskonvention in Asylverfahren, kritisierte die
Hilfsorganisation. Vor allem das Recht der Kinder auf Mitsprache und
Beteiligung werde oft nicht berücksichtig. Zudem fehle es an
Beschwerdesystemen und Mentoringmöglichkeiten und es gebe kaum
altersgerechte Informationen über die Verfahren für geflüchtete oder
migrierte Kinder. Die Lebensumstände von Kindern in den jeweiligen
Rückkehrländern würden oft nicht ausreichend berücksichtigt, vor allem,
wenn die Familie aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland komme.

Kinder selten in Abschiebehaft
Positiv sei hingegen zu bewerten, dass unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge in der Regel schnell einen Vormund bekommen und meist
besonders geschulte Mitarbeitende ihre Asylanhörungen übernehmen. Kinder
würden nur selten in Abschiebehaft genommen und in vielen Regionen gebe
es breite Netzwerke und starke Interessensverbände für betroffene
Kinder, hieß es weiter.

Für den Bericht analysierte Unicef mit dem Forschungsinstitut Sinus die
rechtliche Situation, wertete Daten und Studien zum Thema aus und
befragte im März und April 2019 insgesamt 18 Experten aus Politik,
Verwaltung und von Wohlfahrtsverbänden. Neben Deutschland wurde die
Studie auch in Schweden, den Niederlanden und Großbritannien ausgeführt.
(epd/mig)

„In die Türkei kann man durchaus Asylbewerber zurückschicken“ – Artikel auf ZEIT ONLINE

ZEIT-ONLINE, 7. November 2019, 13:56 Uhr
Filippo Grandi: „In die Türkei kann man durchaus Asylbewerber
zurückschicken“
Seit 2016 leitet Filippo Grandi das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR. Er
fordert: „Wir müssen endlich aufhören, immer nur alles durch die
europäische Brille zu betrachten.“
Von Martin Klingst, Genf

Artikel auf ZEIT ONLINE lesen:
https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-11/filippo-grandi-fluechtlinge-unhcr-vereinte-nationen-syrien-tuerkei?wt_zmc=sm.ext.zonaudev.mail.ref.zeitde.share.link.x

EGMR: Schweiz darf afghanischen Konvertiten nicht abschieben

MiGAZIN – geschrieben von Redaktion am 8. November 2019
Schweiz darf afghanischen Konvertiten nicht abschieben

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat der Schweiz
die Abschiebung eines zum Christentum konvertierten Afghanen in sein
Heimatland untersagt. Die Schweiz würde mit einer Abschiebung gegen das
Verbot unmenschlicher und entwürdigender Behandlung verstoßen, erklärte
der EGMR am Dienstag in Straßburg mit Blick auf die Gefahren, denen der
Mann in Afghanistan ausgesetzt wäre. Das Urteil kann innerhalb von drei
Monaten angefochten werden. (AZ: 32218/17)

Der Afghane kam laut EGMR vor rund fünf Jahren in die Schweiz und bat um
Asyl. Die zuständigen Stellen lehnten dies ab. Ein Gericht machte dem
EGMR zufolge geltend, dass er zwar nicht in seine Ursprungsregion, aber
in die Hauptstadt Kabul abgeschoben werden könne, wo er Familie habe.
Seine in der Schweiz erfolgte Konversion sei kein Hindernis, da die
Verwandten davon nichts wüssten.

Der EGMR befand nun, dass christliche Konvertiten in Afghanistan mit
Verfolgung durch verschiedene Gruppen und auch den Staat rechnen
müssten, es drohe sogar die Todesstrafe. Das Schweizer Gericht habe
nicht geprüft, wie der Mann unter diesen Umständen seinen Glauben
praktizieren könne. Wenn das Gericht meine, er solle dies nur im
Geheimen tun, stünde dem ein Urteil genau desselben Gerichts in einem
anderen Fall entgegen, erklärte der EGMR. Danach könne das tagtägliche
Verleugnen des eigenen Glaubens im Kontext der afghanischen Gesellschaft
unter Umständen als unerträglicher seelischer Druck charakterisiert
werden. (epd/mig)

Auf dem Weg zum Mittelmeer sterben mehr Migranten als auf See

MiGAZIN geschrieben von Redaktion am 5. November 2019
Auf dem Weg zum Mittelmeer sterben mehr Migranten als auf See

Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) schätzt, dass
mehr afrikanische Migranten auf dem Weg zur nordafrikanischen Küste ums
Leben kommen als bei den Fahrten über das Mittelmeer. „Wir gehen davon
aus, dass vermutlich mindestens doppelt so viele Menschen auf dem Weg
zum Mittelmeer sterben als im Mittelmeer selbst“, sagte Vincent
Cochetel, der UNHCR-Sondergesandte für das Mittelmeer und Libyen, der
„Welt am Sonntag“. Die Zahl könne aber „auch viel höher“ sein. „Niemand
kann es mit Sicherheit sagen, aber es ist eine Tragödie“, sagte
Cochetel.

Ebenso wie das UNHCR weist auch die Internationale Organisation für
Migration (IOM) auf eine hohe Dunkelziffer hin. Registriert wurden laut
IOM von 2014 bis zum 28. Oktober dieses Jahres 19.005 Tote im Mittelmeer
– sowie 4.463 in Nordafrika. Für das Mittelmeer habe man allerdings mehr
und bessere Quellen, deshalb dürften die Angaben für diesen Teil der
Fluchtroute der Wirklichkeit näherkommen als im Falle Nordafrikas, hieß
es.

Haupttodesursachen auf den Landrouten waren laut IOM nach den
vorliegenden Zahlen für 2018 Verkehrsunglücke, gefolgt von Verdursten,
Gewalttaten, Verhungern und Krankheiten. Nicht selten werden Geflüchtete
gewaltsam in die Wüste getrieben oder dort schutzlos alleingelassen.
(epd/mig)

Mindestens 18.999 Tote und Vermisste im Mittelmeer seit 2014


Mindestens 18.999 Tote und Vermisste im Mittelmeer seit 2014
von Redaktion MIGAZIN am 31. Oktober 2019 @ 05:22

Bei der gefährlichen Überfahrt über das Mittelmeer sind seit 2014 laut den Vereinten Nationen mindestens 18.999 Migranten und Flüchtlinge gestorben oder als vermisst gemeldet worden. Das sind etwa zehn Tote bzw. Vermisste pro Tag. Die meisten Opfer, 15.754, seien auf der zentralen Route von Libyen nach Italien zu beklagen, teilte die Internationale Organisation für Migration der UN am Freitag in Genf mit.

Das Jahr mit den meisten Opfern war den Angaben zufolge 2016, in dem auf dem gesamten Mittelmeer 5.143 Menschen ihr Leben verloren oder vermisst wurden. Von Januar bis zum 23. Oktober dieses Jahres sind 1.080 tote oder vermisste Migranten und Flüchtlinge offiziell erfasst. Die Dunkelziffern sind aber höher.

Die meisten Migranten und Flüchtlinge verlassen ihre Heimatländer, um Armut, Gewalt, Unterdrückung und Krieg zu entkommen. Sie stammen aus afrikanischen Staaten wie Eritrea oder Nigeria und aus arabischen oder asiatischen Ländern wie Syrien und Afghanistan. Viele der Schlepperboote, die für die Überfahrt über das Mittelmeer benutzt werden, sind nicht seetauglich. (epd/mig)

Aufnahme von Flüchtlingen in Kommunen

hib – heute im bundestag Nr. 1205 Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Do., 31. Oktober 2019, Redaktionsschluss: 10.47 Uhr

  1. Aufnahme von Flüchtlingen in Kommunen

01. Aufnahme von Flüchtlingen in Kommunen

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/FLA). Um die Aufnahme von Flüchtlingen in Kommunen geht es in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat am Montag, 4. November 2019. Die Befunde der neun Sachverständigen kreisen um Anträge der Linksfraktion (19/8648) und Bündnis 90/Die Grünen (19/9275). Die zweistündige Sitzung beginnt um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum E 600. Sie wird zeitversetzt ab 16.30 Uhr im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Interessierte Besucher werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

„Regionale und kommunale Flüchtlingsaufnahme stärken“, haben die Grünen ihren Antrag überschrieben. Sie fordern von der Bundesregierung, Städte und Kommunen, die ihre Bereitschaft zur Aufnahme und Integration von Geflüchteten zusätzlich zum existierenden Verteilungsschlüssel erklärt haben, in ihrem Anliegen zu unterstützen. Auch solle die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion Paragraf 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes in eine „Benehmens Regelung“ ändern, „sodass die Länder nicht mehr das Einvernehmen des Bundesinnenministeriums einholen müssen, um humanitäre Aufnahmeprogramme auf den Weg zu bringen“. Ferner solle sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, „dass ein kommunaler Integrationsfonds zur Unterstützung von europäischen Kommunen und Regionen bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten eingerichtet wird“.

Die Grünen schreiben, dass fast 50 Städte und Gemeinden in Deutschland „ihr kommunales Selbstbestimmungsrecht im Sinne des Flüchtlingsschutzes nutzen“ wollten und sich dazu bereit erklärten, aus Seenot gerettete Menschen aufzunehmen. Derzeit hindere Paragraf 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes die Länder jedoch an einer eigenständigen Durchführung humanitärer Aufnahmeprogramme, da hierzu immer das Einvernehmen mit dem Bundesinnenminister erforderlich sei.

Die Linken drängen in ihrem Antrag darauf, „kommunale Initiativen für die Aufnahme von Geflüchteten“ umfassend zu unterstützen. Dazu solle sie insbesondere ihr politisches Einverständnis für entsprechende Aufnahmevereinbarungen der Länder nach Paragraf 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erklären und einen Gesetzentwurf vorlegen, „mit dem Städten und Kommunen die Möglichkeit eröffnet wird, Geflüchtete eigenverantwortlich aufzunehmen“, fordert die Fraktion.

Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, besonders aufnahmebereite Städte und Kommunen finanziell und strukturell zu unterstützen und sich auf der EU-Ebene für einen „Asyl-Solidaritäts-Fonds“ einzusetzen, „dessen Fördermittel darüber hinaus eine allgemeine Verbesserung der kommunalen Infrastruktur dieser Städte und Regionen ermöglichen“. In der Begründung schreibt die Fraktion, dass es in Deutschland viele Kommunen gebe, „die sich aktiv als sichere Zufluchtsorte für Geflüchtete angeboten haben, zum Beispiel Osnabrück, Bielefeld, Marburg, Greifswald und Nürnberg“. Etwa 25 Städte hätten dies gegenüber dem Bundesinnenministerium ausdrücklich erklärt.

Türkei: Flüchtlinge rechtswidrig ins syrische Kriegsgebiet abgeschoben

Bereits Monate vor dem Einmarsch türkischer Truppen in Nordsyrien schob die Türkei syrische Flüchtlinge in das vom Krieg zerrüttete Land ab – also noch vor dem Versuch der türkischen Regierung, auf der syrischen Seite der Grenze eine sogenannte „Sicherheitszone“ einzurichten. Zu diesem Ergebnis kommt der neue Amnesty-Bericht „Sent to a war zone: Turkey’s illegal deportations of Syrian refugees“.

BERLIN, 24.10.2019 – Für den Bericht sprachen Amnesty-Experten mit Flüchtlingen, die sagten, dass sie von türkischen Polizeikräften geschlagen und bedroht worden seien. Sie seien dazu gezwungen worden, Dokumente zu unterschreiben, die belegen sollten, dass sie selbst ihre Rückkehr nach Syrien gefordert hätten. Doch tatsächlich waren sie von der Türkei zur Rückkehr in ein lebensgefährliches Kriegsgebiet gezwungen worden.

„Die Behauptung der Türkei, dass sich die syrischen Flüchtlinge selbst dazu entschieden hätten, direkt in den Konflikt zurückzukehren, ist gefährlich und unehrlich. Im Gegensatz dazu haben unsere Recherchen ergeben, dass die Menschen ausgetrickst und gezwungen wurden, zurückzugehen“, sagt Anna Shea, Expertin für die Rechte von Flüchtlingen und Migranten bei Amnesty International.

„Die Türkei verdient Anerkennung dafür, dass sie in den vergangenen acht Jahren mehr als 3,6 Millionen Frauen, Männer und Kinder aus Syrien aufgenommen hat. Aber sie kann diese Großzügigkeit nicht als Vorwand dafür nehmen, Menschen in ein aktives Konfliktgebiet abzuschieben – entgegen nationaler und internationaler Rechtslage.“

Da keine offiziellen Statistiken vorliegen, ist die genaue Zahl der Abschiebungen unklar. Doch nachdem Amnesty International zwischen Juli und Oktober 2019 Dutzende Interviews geführt hatte, schätzt die Organisation, dass die Zahl der in den vergangenen Monaten Abgeschobenen in die Hunderte geht. Die türkischen Behörden behaupten, dass 315.000 Personen absolut freiwillig nach Syrien zurückgekehrt seien.

Abschiebungen nach Syrien sind rechtswidrig, da dort das Risiko extrem hoch ist, Opfer von schweren Menschenrechtsverletzungen zu werden.

„Es ist erschütternd, dass Russland diese Woche ein Abkommen mit der Türkei geschlossen hat, in dem der ‚sicheren und freiwilligen Rückkehr‘ von Flüchtlingen in eine ‚Sicherheitszone‘ zugestimmt wird, die erst noch geschaffen werden muss. Die Abschiebungen waren bisher alles andere als sicher und freiwillig – und Millionen weiterer Flüchtlinge aus Syrien sind nach wie vor in Gefahr“, sagt Anna Shea.

Abschiebungen getarnt als freiwillige Rückkehr

Einige der Abgeschobenen sagten, dass ihnen Gewalt angedroht wurde oder dass sie geschlagen wurden, um sie zu zwingen, Dokumente über ihre angeblich „freiwillige Rückkehr“ zu unterschreiben. Anderen wurde gesagt, sie würden ein Registrierungsdokument oder eine Empfangsbestätigung für eine in der Hafteinrichtung erhaltene Decke unterzeichnen beziehungsweise, dass sie mit dem Formular beantragten, in der Türkei zu bleiben.

Amnesty International hat 20 Fälle von Abschiebungen überprüft. In allen Fällen wurden die Menschen in Bussen über die Grenze gebracht, in denen Dutzende weitere Personen saßen, deren Hände mit Kabelbindern gefesselt waren und die offenbar ebenfalls abgeschoben wurden. Immer wenn Geflüchtete mit der türkischen Polizei oder den Migrationsbehörden in Kontakt sind – sei es, um ihre Dokumente verlängern zu lassen oder wenn sie auf der Straße angehalten werden, um sich auszuweisen –, besteht die Gefahr, dass sie inhaftiert oder abgeschoben werden. Den Betroffenen wurde oft gesagt, sie würden abgeschoben, weil sie nicht registriert seien oder sich nicht in der türkischen Provinz befänden, in der sie registriert sind. Allerdings sind auch schon Personen abgeschoben worden, die über einen gültigen Ausweis der Provinz verfügen, in der sie sich aufhielten.

Bei der überwältigenden Mehrheit der Abgeschobenen handelt es sich offenbar um erwachsene Männer, die in Bussen durch die Provinz Hatay zum Grenzübergang Bab al-Hawa in der syrischen Provinz Idlib gebracht werden.

Ein junger Mann namens Nabil (Name aus Sicherheitsgründen geändert) gab an, mit seiner Frau und seinem zweijährigen Sohn im Juni 2019 in Ankara festgenommen und mit mehr als 100 weiteren Menschen inhaftiert worden zu sein, unter ihnen Familien und auch drei Männer ohne Angehörige. Nabil erzählte, nach drei Tagen habe man ihnen gesagt, man würde sie in ein Lager in der Provinz Hatay bringen, aber tatsächlich wurden sie nach Idlib abgeschoben.

„Die türkischen Behörden müssen die Abschiebungen nach Syrien stoppen und sicherstellen, dass alle, die bereits abgeschoben worden sind, sicher in die Türkei zurückkehren können und dort Zugang zu grundlegender Versorgung erhalten“, so Anna Shea. „Die EU und die übrige internationale Gemeinschaft sollten mit Resettlement-Programmen die Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus der Türkei drastisch erhöhen, anstatt ihre Energie darauf zu verwenden, möglichst viele Menschen davon abzuhalten, in ihren Ländern Asyl zu suchen.“