Ungarische Regierung verletzt mit NGO-Gesetz Menschenrechte Amnesty-Statement zum Gutachten des EuGH

BERLIN, 14.01.2020 – Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof ist der Ansicht, dass das ungarische Gesetz zur Einschränkung der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen gegen EU-Recht verstößt und Grundrechte unrechtmäßig einschränkt. Das geht aus den heute vorgelegten Schlussanträgen des Generalanwalts  hervor. Dazu erklärt Janine Uhlmannsiek, Expertin für Europa und Zentralasien bei Amnesty International in Deutschland:

„Das Gesetz verfolgt allein das Ziel, die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen in Ungarn zu behindern und zu diskreditieren. Kritische Stimmen sollen eingeschüchtert werden. Die ungarische Regierung verletzt mit dem Gesetz die Grundwerte der Europäischen Union und ignoriert grundlegende Freiheits- und Vereinigungsrechte. Seit Jahren schafft die Regierung in Budapest ein zunehmend feindseliges Klima für Menschenrechtsarbeit. Die EU-Mitgliedstaaten, darunter auch die deutsche Bundesregierung, müssen jetzt an der Seite der Zivilgesellschaft in Ungarn stehen und die ungarische Regierung zur Einhaltung ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen auffordern. Dieses repressive Gesetz muss zurückgenommen oder entsprechend menschenrechtlicher Standards abgeändert werden.“

Hintergrund:
Die ungarische Regierung versucht, kritische Stimmen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) im Land massiv einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen. NGOs, darunter auch die ungarische Amnesty-Sektion, sind immer wieder Schikanen und Diffamierungen durch Regierungsvertreter und regierungsnahe Medien ausgesetzt. Zudem wurden mehrere NGO-Gesetze verabschiedet, die zivilgesellschaftliches Engagement behindern und kriminalisieren.

Im Juni 2017 trat ein NGO-Gesetz nach russischem Vorbild in Kraft, das Organisationen, die Geld aus dem Ausland erhalten, verstärkt unter Kontrolle stellt und stigmatisiert. NGOs, die jährlich mehr als 24.000 Euro aus dem Ausland erhalten, müssen sich als „auslandsfinanzierte zivilgesellschaftliche Organisation“ registrieren lassen und diese Bezeichnung in sämtlichen Veröffentlichungen angeben. Diese Bezeichnung dient nur dem Zweck, das Ansehen der betroffenen NGO zu beschädigen, indem der Eindruck erweckt wird, sie werde aus dem Ausland gesteuert. Organisationen, die gegen diese Auflagen verstoßen, drohen hohe Strafzahlungen sowie letztendlich ein Arbeitsverbot. Das Gesetz verletzt grundlegende Freiheits- und Vereinigungsrechte der Menschen in Ungarn. Die ungarische Amnesty-Sektion widersetzt sich dem Gesetz und hat gemeinsam mit anderen NGOs dagegen geklagt. Die EU-Kommission hat wegen des Gesetzes den Europäischen Gerichtshof angerufen und Klage gegen Ungarn eingereicht. Heute hat der Generalanwalt in diesem Verfahren seine Schlussanträge vorgelegt. Darin stellt er dar, dass das NGO-Gesetz gegen EU-Recht verstößt und Grundwerte, darunter das Recht auf Versammlungsfreiheit, unrechtmäßig einschränkt.

„Armutszeugnis“, Kontingent für Familiennachzug für 2019 nicht ausgeschöpft

 MIGAZIN vom 14. Januar 2020

„Armutszeugnis“
Kontingent für Familiennachzug für 2019 nicht ausgeschöpft
Nach einem schleppenden Start wird das 2018 eingerichtete Kontingent für den Familiennachzug inzwischen regelmäßig genutzt. Ganz ausgeschöpft wurden die Plätze aber auch 2019 nicht.

Im Kontingent für den Familiennachzug zu Flüchtlingen mit untergeordnetem Schutz in Deutschland sind auch im vergangenen Jahr nicht alle Plätze vergeben worden. 2019 wurden rund 10.500 positive Auswahlentscheidungen vom Bundesverwaltungsamt getroffen und 11.100 Visa erteilt, wie es aus dem Auswärtigen Amt hieß. Das Kontingent bietet monatlich 1.000 Plätze, also insgesamt 12.000 pro Jahr. Das ist damit knapp unterschritten worden.
Wie aus der Statistik des Außenministeriums hervorgeht, blieben vor allem in der zweiten Jahreshälfte 2019 Zusagen und Visa-Ausstellungen unter der möglichen Zahl von 1.000. Während in den ersten Monaten Zusagen und Visa-Erteilungen noch jeweils bei 1.000 beziehungsweise knapp darunter oder darüber lagen, sank die Zahl zum Jahresende teilweise unter 800 pro Monat. Im Dezember bescheinigte das Bundesverwaltungsamt demzufolge nur 581 Anträge positiv.
Für 23.000 potenzielle Antragsteller lagen den Angaben zufolge im Dezember noch sogenannte Terminanfragen bei den Auslandsvertretungen weltweit vor. Betroffen von der Regelung sind vor allem syrische Flüchtlinge, die oft nicht als politisch Verfolgte anerkannt werden, sondern wegen des Bürgerkriegs in ihrer Heimat den sogenannten subsidiären Schutz erhalten.
Kompliziertes Verfahren
Sie haben seit 2016 keinen Anspruch mehr auf das Nachholen ihrer engsten Angehörigen. Im August 2018 wurde für sie das Kontingent eingerichtet. Hinter der Bewilligung steht ein kompliziertes Verfahren: Angehörige müssen bei den deutschen Vertretungen in ihrem Aufenthaltsland den Nachzug beantragen. Danach beginnt die Prüfung bei den Stellen des Auswärtigen Amts und den Ausländerbehörden. Die Auswahl trifft letztlich das Bundesverwaltungsamt, bevor die Auslandsvertretungen wiederum die Visa ausstellen können.
Insgesamt sind seit Inkrafttreten des Kontingents im August 2018 nach Angaben des Auswärtigen Amts 13.745 Visa ausgestellt worden. Insbesondere am Anfang wurde das Kontingent weit unterschritten. In den ersten fünf Monaten Ende 2018 wurden rund 2.000 Nachzüge bewilligt und knapp 1.600 Visa ausgestellt. In der gesetzlichen Regelung für das Kontingent ist nicht vorgesehen, dass die Plätze auf das Folgejahr übertragen werden.
Jelpke: Armutszeugnis
Die Linken-Politikerin Ulla Jelpke nannte es ein „Armutszeugnis“, dass die Plätze nicht ausgeschöpft werden. „Für die Betroffenen ist die andauernde Familientrennung kaum erträglich“, sagte sie.
Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Jelpke gab es 2019 rund 26.000 Familiennachzüge aus den sieben Hauptherkunftsländern von Flüchtlingen nach Deutschland. Der Nachzug zu subsidiär Geschützten ist darin enthalten.
Linke: Einwanderungskorridor weit unterschritten
Familiennachzüge werden für die Berechnung des Einwanderungskorridors herangezogen, der laut Koalitionsvertrag von Union und SPD die Spanne von 180.000 bis 220.000 nicht überschreiten soll. Laut der am Mittwoch vom Bundesinnenministerium veröffentlichten Statistik gab es 2019 rund 142.500 Asylerstanträge, 31.500 stammten dabei von Kindern, die bereits in Deutschland geboren wurden.
Nach Schätzung der Linken wird der Einwanderungskorridor für 2019 weit unterschritten, weil Abschiebungen und Ausreisen wiederum von der Zahl abgezogen werden. Die so errechnete Gesamtzahl von Asyl-Einwanderern lag bis Ende November bei rund 97.000 Menschen, einschließlich in Deutschland geborenen Kindern bei rund 127.000, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage von Jelpke. Die Linke schätzt, dass sich die Zahl bis Jahresende nicht wesentlich erhöht hat. (epd/mig)

Empfehlungen von UNHCR an die Europäische Union, um 2020 zum Jahr des Wandels im Flüchtlingsschutz zu machen

UNHCR, der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, hat einige ambitionierte, aber realistische Empfehlungen für die kroatische und deutsche Ratspräsidentschaft der Europäischen Union vorgestellt. Die Präsidentschaften und der geplante EU-Pakt zu Migration und Asyl böten einzigartige Möglichkeiten, gewaltsam vertriebene und staatenlose Menschen innerhalb und außerhalb Europas besser zu schützen und die Aufnahmeländer zu unterstützen, hieß es von UNHCR am Donnerstag.

„Wir treten in ein neues Jahrzehnt ein und nach dem Erfolg des Globalen Flüchtlingsforums hat die EU unter der jetzigen kroatischen und dann der deutschen Präsidentschaft die Chance, 2020 zum Jahr des Wandels hin zu einem robusten Flüchtlingsschutz zu machen“, sagte Gonzalo Vargas Llosa, der regionale Repräsentant von UNHCR bei der EU. In den Empfehlungen von UNHCR wird ein wirklich gemeinsames und praktikables Asylsystem innerhalb der EU vorgeschlagen, umgesetzt durch nachhaltige Reformen und eine neu belebte finanzielle Unterstützung für Länder, die Vertriebene außerhalb der EU aufnehmen.

Innerhalb der EU müssen effiziente und gerechte Asylsysteme umgesetzt werden, um schnell zu klären, wer internationalen Schutz braucht und wer nicht. Menschen mit Anspruch auf Schutz müssen schnell den Status als Flüchtling und Hilfe zur Integration bekommen. Denjenigen, die keinen Anspruch auf Schutz haben, sollte Unterstützung bei einer freiwilligen Rückkehr angeboten werden.

Für ein wirklich gemeinsames und wirksames Asylsystem müsse die Verantwortung von Ländern, die überproportional viele Asylsuchende aufgenommen haben, innerhalb Europas geteilt werden. UNHCR empfiehlt für 2020, die Entwicklung eines wirklichen Solidarmechanismus voranzutreiben – das sollte, unter Beachtung der Einheit der Familie, auch Verlegungen (Relocation) beinhalten.

„Das letzte Jahrzehnt war eines der Vertreibung. Dieses Jahrzehnt kann, muss!, ein Jahrzehnt der Lösungen sein, angefangen gleich jetzt, 2020“, sagte Gonzalo Vargas Llosa. „Indem sie den Ländern außerhalb Europas hilft, die viele Menschen aufgenommen haben, kann die EU zugleich helfen, dass die Flüchtlinge auf eigenen Beinen stehen – und nicht nur überleben.“

Da 85 Prozent der Flüchtlinge im direkten Nachbarland, oft Entwicklungsländern, Schutz gefunden haben, müsse die finanzielle Unterstützung wiederbelebt werden. UNHCR fordert die Vorsitzländer auf, für eine verstärkte Finanzierung zu sorgen, auch für die der Entwicklungszusammenarbeit, um die Aufnahmeländer zu unterstützen und den Vertriebenen beim Wiederaufbau ihres Lebens zu helfen. Der nächste EU-Haushalt (Multiannual Financial Framework 2021-2027) sei die entscheidende Gelegenheit für die EU, globale Solidarität gegenüber den Vertriebenen und ihren Gastgebern zu zeigen.

UNHCR ist nach wie vor bereit, den kroatischen und deutschen Ratsvorsitz, die EU und ihre Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um mehr Solidarität mit den Flüchtlingen und den Ländern, die sie aufnehmen, zu unterstützen.

ENDE

Sie finden das gesamte Papier anlässlich der kroatischen und deutschen EU-Ratspräsidentschaft unter folgendem Link: https://www.unhcr.org/be/wp-content/uploads/sites/46/2020/01/200107-FINAL-UNHCR-Recommendations-for-the-Croatian-and-German-Presidencies-of-the-Council-of-the-EU-2020.pdf

Migrationsbericht des Innenministeriums: Zuwanderung geht leicht zurück – taz.de

taz vom 9. Juni 2020

Migrationsbericht des Innenministeriums
Zuwanderung geht leicht zurück
Laut aktuellem Migrationsbericht kamen 2018 etwa 1,6 Millionen Menschen nach Deutschland. Den Fachkräftemangel können Sie nicht ausgleichen.

Hier kann der Artikel gelesen werden: https://taz.de/Migrationsbericht-des-Innenministeriums/!5654636/

Danke für die großartige Beteiligung am Briefmarathon 2019 in der Citykirche.

Fast 1000 Apell-Briefe wurden in diesem Jahr in den großen gelben Briefkasten eingeworfen. Für den diesjährigen Briefmarathon wählte Amnesty International zehn Fälle aus, die sich um junge Menschen unter 25 Jahren drehen, die von Menschenrechtsverletzungen betroffen sind oder sich für die Menschenrechte einsetzen.

Auch im kommenden Jahr werden wir am 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte, in der Citykirche vertreten sein und freuen uns auf rege Beteiligung an dieser weltweit größten Amnesty-Kampagne.

Danke auch dem Team von der Citykirche für die tolle Unterstützung und den Lokalzeitungen für einen Hinweis auf diese Aktion!

Autorenlesung mit Blick auf den Tag der Menschenrechte

Unsere Autorenlesung mit Blick auf den Tag der Menschenrechte (10. Dezember) am 15. Dezember 2015
Am 15. Dezember 2019 stellte uns Christian Jacob, Redakteur der tageszeitung (taz) in Berlin sein Buch „Diktatoren als Türsteher“, eine Dokumentation der neuen EU-Politik in Afrika, in der Aachener Citykirche vor.
Seit einigen Jahren zielt die Migrationspolitik der EU und ihrer Mitgliedstaaten verstärkt darauf ab, die Migrationskontrolle vor die EU-Grenzen auszulagern, um die Migration in den EU-Raum stärker regulieren und
kontrollieren zu können. In diesem Zusammenhang wird häufig von einer Externalisierung von Migrationskontrolle gesprochen. Die Auslagerung der Migrationskontrolle in afrikanische Staaten soll durch multilaterale oder
bilaterale Abkommen der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit afrikanischen Ländern ermöglicht werden. Einige der Kooperationen, die in den vergangenen Jahren von der EU mit afrikanischen Staaten geschlossen wurden, bergen erhebliche Menschenrechtsrisiken.
Bei der gut besuchten Veranstaltung zeigte uns Christian Jakob einen Teil des Films, der zu dem Buch gedreht wurde und berichtete sachkundig.
Die Gelegenheit zum Austausch wurde bei einem Imbiss und Getränken gerne genutzt-fast war die Zeit zu kurz.
Auch die Möglichkeit den Amnesty Briefmarathon zu unterstützen wurde von vielen der Teilnehmenden genutzt.
Wir freuen uns über das Interesse, auf dass dieses immer wichtiger werdende Thema gestoßen ist und weisen schon jetzt gerne auf unsere Autorenlesung zum Jahresende 2020 hin: Am 22. November laden wir dann gerne wieder als Kooperationspartner zu Lesung und Austausch in die Citykirche ein.


Unterstützung durch das Strickcafé STRICKEN GEGEN DIE KÄLTE im Libanon

„Auch im Libanon ist die Adventszeit eine Zeit der Vorbereitung,
denn Lina Khoury und Ihre Unterstützer*innen vom Kahkaha Projekt bereiten Bekleidungspakete für über 50 bedürftige Kinder vor.
Die Kleidungsstücke und Plüschtiere wurden mit Liebe von den Strickerinnen des Strickcafes in Aachen gestrickt, in den Libanon verschickt und
werden mithilfe von Lina’s Organisation „Kahkaha“ in einem der größten und ältesten Flüchtlingslager des Libanons, „Borj al Barajneh“, an bedürftige Familien verteilt.

Das Kahkaha Projekt ermöglicht es, trotz des hohen Platzmangels im Camp, Kinderspielplätze und Freizeitmöglichkeiten für die dort leben den Kinder zu gestalten.

Bei einer Wohltätigkeitsveranstaltung für Kinder des Camps, werden am kommenden Samstag die Bekleidungspakete mit weiteren kleinen Überraschungen an die dort lebenden Kinder verteilt.

Im Flüchtlingslager, das ursprünglich für 10 000 Menschen vorgesehen war, sind laut der UNRWA rund 20 000 Menschen registriert und leben auf einer Fläche von nur einen Quadratkilometer (die Anzahl an dort lebenden Menschen ist wahrscheinlich noch höher, da besonders seit dem Beginn des Bürgerkrieges in Syrien die Anzahl der Camp Bewohner deutlich anstieg).

Dementsprechend schwierig gestaltet sich das Leben der Bewohner des Camps.
Wie es dort genau aussieht und mit welchen Schwierigkeiten besonders junge Menschen zu kämpfen haben, erklärt und Lina in einem bald erscheinenden Beitrag.“

Schutz für Afghanen: Verwaltungsgerichtshof ruft EuGH an

MiGAZIN – geschrieben von Redaktion am 10. Dezember 2019

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat sich an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gewandt zur Klärung der Voraussetzungen für subsidiären Schutz für Flüchtlinge. Dabei gehe es um zwei Fälle von Personen aus Afghanistan, die nicht als Asylbewerber anerkannt worden seien und zurück müssten in die Provinz Nangarhar, wie das Gericht in Mannheim am Montag mitteilte. Dort würden jedoch seit Jahren viele Zivilisten bei unberechenbaren Kampfhandlungen getötet.
Der Verwaltungsgerichtshof möchte vom EuGH nun wissen, unter welchen Bedingungen die Flüchtlinge sogenannten subsidiären Schutz in Anspruch nehmen können. Bislang lege die deutsche Rechtsprechung in solchen Fällen Opferzahlen in den betroffenen Regionen zugrunde, die einen bestimmten Schwellenwert erreicht haben müssten. Dies sei in der Region Nangarhar nicht der Fall.
Unbeachtet blieben dabei andere Umstände wie die Natur des Konflikts, wie verbreitet die Gefahr für Leib und Leben sei oder auch die Zahl der bereits Vertriebenen, erläuterten die Mannheimer Richter den Klärungsbedarf. Nach welchen Kriterien zu entscheiden sei, ob nach den EU-weiten rechtlichen Vorgaben eine relevante Bedrohung der Zivilbevölkerung herrsche, die wiederum subsidiären Schutz rechtfertige, müsse der EuGH festlegen. (epd/mig)

Bericht des MKFFI zur Sitzung des Integrationsausschusses am 11. Dezember 2019

Hier der Bericht des Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) zu dem Berichtswunsch von Berivan Aymaz (Sprecherin für Flüchtlingspolitik, Integrationspolitik, Internationales/ Eine-Welt von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW) „Einrichtung „schulnaher Angebote“ für schulpflichtige Kinder in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE)“  https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-2824.pdf

Juristin: Seenot ist nicht erst, wenn Menschen um ihr Leben kämpfen


MiGAZIN 
geschrieben von Redaktion am 11. Dezember 2019 

Das private Rettungsschiff „Ocean Viking“ hat vor rund zwei Wochen erneut Menschen aus einem Boot geborgen, die sich von Libyen aus auf den Weg über das Mittelmeer gemacht hatten. Den Betreibern SOS Méditerranée und „Ärzte ohne Grenzen“ wird ebenso wie ähnlichen Organisationen immer wieder vorgeworfen, Migranten und Flüchtlinge vor der afrikanischen Küste abzuholen oder gar als „Taxi“ nach Europa zu fahren. Nele Matz-Lück, Professorin für Völkerrecht mit dem Schwerpunkt internationales Seerecht an der Universität Kiel, erklärt im Gespräch, was Seenot rechtlich bedeutet.

Wann gilt ein Schiff oder ein Boot als in Seenot?

Nele Matz-Lück: Seenot besteht nicht erst, wenn Menschen im Wasser um ihr Leben kämpfen, sondern wenn für Leib und Leben oder auch das Schiff selbst oder eine Ladung von Wert unmittelbar Gefahr droht. Es muss also nicht schweres Wetter sein, es reicht aber auch nicht, wenn nur eine Schwimmweste fehlt. Seenot liegt etwa vor, wenn ein Schiff total überladen ist, sodass eine kleine Welle oder Bewegung an Bord zum Kentern reicht. Bei den Booten, die mit Migranten und Flüchtlingen übers Mittelmeer kommen, wird man daher fast per se einen Seenotfall annehmen müssen, weil sie meist nicht seetüchtig sind und dadurch eine konkrete Gefahrensituation besteht.

Wer entscheidet konkret, ob Seenot vorliegt?

Nele Matz-Lück: Normalerweise schätzt das der Kapitän des betroffenen Schiffes ein. Die Boote der Migranten und Flüchtlinge haben aber in der Regel keinen Kapitän. Daher muss es der Kapitän eines anderen Schiffes, das in der Nähe ist und zu Hilfe kommen kann, einschätzen. Das besagt das Internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See. Das Seerecht gibt dagegen keine genauen Kriterien vor, etwa die Entfernung von Land. Diesen Beurteilungsspielraum des Kapitäns muss es geben. Denn die See ist für Menschen ein gefährlicher Ort. Teilweise meldet auch die Luftaufklärung über dem Mittelmeer Seenotfälle an die Leitstellen an Land.

Welche Pflichten hat der Kapitän des anderen Schiffes?

Nele Matz-Lück: Er muss die Menschen in Seenot retten und an einen sicheren Ort bringen. Was genau „sicherer Ort“ heißt, bestimmt das Seerecht wiederum nicht. Auch hier hat der Kapitän einen Ermessensspielraum. Es muss aber mehr sein als bloß trockener Boden unter den Füßen, also ein Ort, wo nicht wieder unmittelbar Gefahr droht durch Verfolgung, Internierung oder Folter. Libyen ist kein solcher Ort. Diese Verpflichtungen sind unabhängig vom Status der Geretteten, zum Beispiel als Flüchtlinge oder Migranten ohne Einreiserecht nach Europa. Auch, ob sie sich selbst absichtlich in Seenot gebracht haben, spielt dabei keine Rolle. (epd/mig)