Land legt Gewaltschutzkonzept für Flüchtlingseinrichtungen vor

30.03.2017 – Land legt Gewaltschutzkonzept für Flüchtlingseinrichtungen vor – Innenminister Jäger: Gute Unterbringung bedeutet, den Alltag in einer Ausnahmesituation zu ermöglichen
Die NRW-Landesregierung setzt ein klares Zeichen gegen Gewalt in den Landeseinrichtungen für Flüchtlinge. Mit dem neuen Landesgewaltschutzkonzept sollen Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal in den Einrichtungen noch besser vor Übergriffen geschützt werden. „Das Konzept wirkt wie ein Erlass, der ständig weiterentwickelt und veränderten Bedingungen angepasst werden kann“, sagte Innenminister Ralf Jäger.
Staat und Gesellschaft haben bei der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden außergewöhnliches geleistet. „Es geht bei der Unterbringung darum, Menschen, die sich in einer Ausnahmesituation befinden, ein Stück Alltag und Normalität zu ermöglichen“, erläuterte Jäger. „Viele Geflohene sind traumatisiert. Das Leben in den Einrichtungen kann zu Konflikten führen“, so der Minister. Das Konzept verbinde vorbeugende und vermittelnde Elemente, um solche Konflikte möglichst zu vermeiden. Erarbeitet wurde Landesgewaltschutzkonzept in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport sowie unter Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen aus dem Bereich der Flüchtlingshilfe, der Frauen-und Mädchenhilfeinfrastruktur, der Landeskoordination der Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben und Schwule in NRW sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Es wird von allen Zentralen Unterbringungseinrichtungen umgesetzt und gilt auch für die Betreuungs- und Sicherheitsdienstleister. Für die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes gilt der Maßstab des LGSK entsprechend. „Das Konzept gibt den Praktikern verbindliche und konkrete Leitlinien an die Hand“, so der Minister. Und nicht etwa eins zu eins auf jede Landeseinrichtung übertragen, sondern passgenau auf die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort abgestimmt. „Diese Flexibilität ermöglicht es den Einrichtungen, bedarfsgerecht und effizient zu arbeiten“, erläuterte Jäger. Die Umsetzung vor Ort unterliegt einem ständigen Prozess der Qualitätsentwicklung und -überprüfung. LGSK NRW 2017