Bundestagsgutachten: Kooperation mit libyscher Küstenwache verletzt internationale Konventionen

Pressemitteilungen von Andrej Hunko

 „Libyen kann keine offizielle Seenotrettungsleitstelle (MRCC) benennen, deshalb werden Rettungseinsätze außerhalb der Hoheitsgewässer vom italienischen MRCC in Rom koordiniert. Immer öfter wird die libysche Küstenwache beauftragt, die Maßnahmen zu leiten. Weil Geflüchtete anschließend nach Libyen gebracht werden, könnte das römische MRCC gegen das Verbot einer Zurückweisung (non-refoulment) der Genfer Flüchtlingskonvention verstoßen. Zu diesem Schluss kommt auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag. Die Bundesregierung muss sich deshalb für ein sofortiges Ende der Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache einsetzen“, erklärt der europapolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Andrej Hunko.

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