Soziale Beratung von Flüchtlingen im Landeshaushalt NRW 2017

Am24. November haben die NRW-Landtagsfraktionen der SPD und Grünen eigene Änderungsanträge für den Landeshaushalt 2017 vorgestellt. Es ist gelungen ist, den Etat für die Soziale Beratung von Flüchtlingen um weitere fünf Millionen Euro aufzustocken, nachdem auch die Landesregierung im Haushaltsplanentwurf bereits eine Steigerung um fast zehn Millionen Euro vorgesehen hat. Gegenüber dem Jahr 2016 ist somit eine Steigerung um knapp 15 Millionen Euro auf nunmehr 42,12 Millionen Euro vorgesehen. Die Landesregierung kann mit diesen Mitteln den strukturellen Ausbau der sozialen Beratung fortsetzen, der bereits in den vergangenen Jahren durch deutliche Haushaltsausweitungen möglich war. Im Jahr 2010 lag die Förderungssumme noch bei unter zwei Millionen Euro.

Mit den zusätzlichen Mitteln sollen in drei Bereichen weitere Verbesserungen erreicht werden.

Ausbau der Regionalen Flüchtlingsberatung: Jetzt sind die Geflüchteten in den Städten und Gemeinden NRWs. Ob der langen Verfahrenswege des Bundesamtes für Migration und Flucht ist die Zahl der Geflüchteten in den Kommunen, die dort mit einem ungesicherten Aufenthalt leben, enorm gestiegen – und wird 2016/2017 weiter steigen. Im Jahr 2015 kamen 230.000 Geflüchtete nach NRW, in 2016 werden es mindestens 65.000 sein. Die Mehrzahl von ihnen hat einen ungesicherten Aufenthalt und benötigt Beratung und Hilfe bei behördlichen Verfahren und bei der Orientierung in unsere Gemeinwesen. Wir wollen die Flüchtlingsberatung vor Ort stärken.

Förderung der Umsetzung der Aufnahmerichtlinie der Europäischen Union: In NRW haben wir in den vergangenen Jahren ein bundesweit einmaliges Netz an Psychosozialen Zentren (PSZ) aufbauen und fördern können. Diesen Weg wollen wir auch im Jahr 2017 weitergehen, der Aufbau eines weiteren PSZ ist aktuell in Planung. Die dort geleistete Arbeit ist nicht nur wichtig für die Geflüchteten, sie entlastet auch unsere Kommunen. Das Innenministerium ist bei der Landesunterbringung dabei, eine Verbesserung bei der Erkennung und Versorgung von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen auf den Weg zu bringen. Über Fragebögen soll schon bei der geplanten Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum (LEA) ein erstes Erkennen möglich werden. Gerade psychisch belastete Flüchtlinge werden hier aber ohne weiteres nicht immer erkannt werden können. Über eine Förderung von in den Erstaufnahmeeinrichtungen und den Zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes tätigem psychologisch vorgebildetem Fachpersonal wollen wir erreichen, dass Schutzbedarf frühzeitig erkannt und bei der weiteren Unterbringung und Zuweisung zu Kommunen besser beachtet werden kann.

Verbesserung der Förderung der Verfahrensberatung: Neue Schnellverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und eine entsprechend sehr kurze Vorberatungsfrist vor einer Asylantragstellung in den Ankunftszentren macht einen verbesserten Schlüssel für die Asylverfahrensberatung bei den Erstaufnahmeeinrichtungen und bei den Zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes erforderlich. Damit möglichst viele Flüchtlinge schon vor ihrer Asylantragstellung wissen, dass sie in ihrem Interview umfassend Auskunft geben sollten und nach Ihrem Interview eine weitergehende Hilfestellung erhalten, wollen wir die Verfahrensberatung weiter verbessern.